Mit der Novellierung der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie) will das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit (BMUB) die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen verstärken. Zu diesem Zweck werden die investive Förderung gesteigert und den Kommunen mehr Fördermöglichkeiten geboten.
Im Vergleich zur vorherigen Fassung sieht die novellierte Kommunalrichtlinie u. a. folgende Änderungen vor:
- Für finanzschwache Kommunen sind die Förderquoten für Investitionen in Klimaschutzprojekte erhöht worden.
- Gefördert werden die Sanierung von Außen-, Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen durch LED-Beleuchtung zusätzlich zum Einbau hocheffizienter LEDs bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Außerdem werden die Sanierung und der Austausch raumlufttechnischer Geräte bezuschusst.
- Für Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäude von Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wird ein neuer Förderschwerpunkt mit erhöhten Förderquoten eingeführt.
- Die Förderung nachhaltiger Mobilität wird erweitert und erhöht, wovon insbesondere der Radverkehr profieren soll.
- Für Klimaschutzmaßnahmen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien ist eine höhere maximale Zuwendung möglich.
- Bei Energiesparmodellen gibt es ein neues Starterpaket, mit dem Ausgaben für pädagogische Arbeit und geringinvestive Maßnahmen bezuschusst werden.
Die Landkreise können Förderanträge bis zum 31.3.2016 beim Projektträger Jülich einreichen. Weitere Zeiträume für eine Antragstellung sind vom 1.7. bis zum 30.9.2016 sowie im Jahr 2017 vorgesehen.
Als Beratungseinrichtung im Auftrag des BMUB gibt das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik unter der Hotline 030/39001-170 Auskünfte zu den Fördermöglichkeiten nach der Kommunalrichtline.