Der Europäische Gerichtshof hat heute bestätigt, dass für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge Wohnsitzauflagen möglich sind. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kommentierte die Entscheidung: „Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung. Eine Wohnsitzauflage – aus kommunaler Sicht sogar weitergehend eine die Reisefreiheit beschränkende Residenzpflicht – ist Voraussetzung für die gelingende Integration von Flüchtlingen. Ohne eine Wohnsitzauflage sind kommunale Integrationsangebote nicht planbar, und es ist nicht gewährleistet, dass sie die Flüchtlinge auch tatsächlich erreichen."

Die Entscheidung des EuGH eröffne insofern Möglichkeiten für eine entsprechende weitergehende gesetzliche Regelung einer Residenzpflicht in Deutschland. „Auch machen die Richter sehr deutlich, dass sich Flüchtlinge in einer anderen Ausgangslage befinden als andere Ausländer und noch stärker als diese auf schnell greifende Integrationsmaßnahmen angewiesen sind. Ich erwarte, dass die Bundesregierung jetzt zeitnah auch auf Grundlage der seit langem geäußerten kommunalen Forderungen den Entwurf für eine gesetzlich geregelte Residenzpflicht für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte auf den Weg bringt."

 

Ansprechpartner

Pressesprecher

Dr. Markus Mempel

030 590097-312
0160 7227253
markus.mempel@landkreistag.de
presse@landkreistag.de

Sekretariat

030 590097-349
presse@landkreistag.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.