Der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe fordern in einem gemeinsamen Positionspapier, die Diskriminierung behinderter Menschen in der Pflegeversicherung zu beenden. Menschen mit Behinderung müssten auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben. Dafür müsse der Gesetzgeber Sorge tragen.
Menschen mit Behinderungen sind wie Menschen ohne Behinderungen in der Regel in der Pflegeversicherung versichert und zahlen die vollen Beiträge. Trotzdem erhalten sie nicht die vollen Leistungen der Pflegeversicherung, wenn sie in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe wohnen. § 43a SGB XI bestimmt, dass sie unabhängig vom Umfang der Pflegebedürftigkeit lediglich eine Pauschale von maximal 266 € pro Monat erhalten. Diese Ungleichbehandlung muss nach Auffassung des Deutschen Landkreistages dringend behoben werden. Die Finanzierung in der Pflegeversicherung könne, müsse aber nicht über eine Beitragserhöhung erfolgen. Denkbar sei auch ein Steuerzuschuss des Bundes, wie er in der Krankenversicherung und der Rentenversicherung erfolge.
Positionspapier
In einem Interview mit finanzen.de erläutert DLT-Beigeordnete Dr. Irene Vorholz die kommunale Sichtweise ausführlich.