Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag haben sich gegen den Vorwurf gewehrt, Flüchtlinge nicht wirkungsvoll am Erschleichen von Sozialleistungen zu hindern. Sie sagten: „Die Darstellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ein Missbrauch von Sozialleistungen sei nicht ausgeschlossen, weil die Sozialämter nicht in der Lage seien, Fingerabdrücke zu nehmen, entbehrt jeder Grundlage. Denn die Sozialbehörden sind gesetzlich nicht befugt, Fingerabdrücke zu nehmen.
Ein Missbrauch von Sozialleistungen wird bereits durch den fälschungssicheren sogenannten Ankunftsnachweis bzw. die sonstigen Nachweispapiere (Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltstitel) wirkungsvoll verhindert. Auch das im Aufbau befindliche Datenaustauschsystem zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird hierbei hilfreich sein. Die Nachregistrierung der Flüchtlinge ist nach den Aussagen des BAMF bereits abgeschlossen.
Mit seinen Äußerungen erweckt das Bundesamt den Eindruck, als finde landesweit Leis-tungsmissbrauch in großem Stil statt. Das entspricht nicht den Tatsachen."