Der Bund und die Länder haben sich bei dem Treffen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin am 6.6.2019 über die Fortführung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten von Ländern und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 in einer Größenordnung von erwarteten 3,35 Mrd. € in 2020 und 3,15 Mrd. € in 2021 geeinigt. Nach der Verständigung soll die vollständige Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften mit Fluchtbezug auch 2020 und 2021 fortgeführt werden. Damit wird einem Hauptanliegen der kommunalen Spitzenverbände entsprochen.
Die Abwicklung soll wie bisher so erfolgen, dass keine Bundesauftragsverwaltung entsteht. Der Bund wird zudem auch weiterhin einen Beitrag zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Mio. € übernehmen. Die im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz festgelegte und über die Umsatzsteuerverteilung ausgereichte Bundesbeteiligung für Asylbewerber (= 670 € je Verfahrensmonat) sowie für abgelehnte Asylbewerber (pauschale Erstattung je Ablehnung) – wird in den Jahren 2020 und 2021 ebenfalls fortgeführt und wie bisher spitzabgerechnet. Es soll schließlich eine für flüchtlingsbezogene Zwecke ausgereichte Pauschale geben, die 2020 700 Mio. € und 2021 500 Mio. € betragen wird.