Nach intensiven Verhandlungen haben sich die kommunalen Spitzenverbände und die Betreiber der dualen Systeme auf eine Empfehlung zu den Modalitäten der Mitbenutzung der kommunalen PPK-Sammlung (Papier-Pappe-Karton) durch die dualen Systeme geeinigt. Die unverbindliche Empfehlung gilt für einen Übergangszeitraum (2019-2021) und war notwendig geworden, um die seit dem 1.1.2019 geltenden Regelungen des neuen Verpackungsgesetzes umzusetzen.
Der Deutsche Landkreistag begrüßt diese Einigung, weil die kommunalen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger damit eine Grundlage haben, um die häufig strittigen Modalitäten der PPK-Sammlung einvernehmlich zu regeln und so zu neuen Abstimmungsvereinbarungen mit den dualen Systemen zu gelangen.