© Marc Darchinger

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, der zugleich Vizepräsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes ist, hat den Kieler Nachrichten (Montagsausgabe) ein Interview zu den Fusionsgesprächen der Förde Sparkasse und der Sparkasse Mittelholstein gegeben. Seiner Auffassung nach sollte die Zusammenführung beider Institute zu einer neuen Aktiengesellschaft vermieden und stattdessen die öffentliche Rechtsform beibehalten werden.

Wann haben Sie von den Fusionsplänen erfahren?
Ich habe von den Bestrebungen an dem Freitag erfahren, an dem auch die Medien berichtet haben. Das war für uns schon ein Überraschungscoup.

Was war der allererste Gedanke?
Dass hier fast nebenbei etwas angekündigt wird, das möglicherweise eine nicht zu unterschätzende Sprengkraft für die Sparkassenstrukturen haben kann.

Sie sehen die Fusionspläne kritisch, weil das neue Institut eine AG sein soll. Warum?
Zunächst geht es darum, sorgsam zu überlegen, welche Lösung für die Träger und auch für beide Sparkassen am besten ist. Die angepeilte Idee ist nicht ausgegoren. Das sage ich sehr deutlich. Und wenn man sich mit einem Vorschlag in die Öffentlichkeit begibt, muss man sich der öffentlichen Kritik auch stellen.

Warum ist diese Fusionsidee nicht ausgegoren?
Dazu muss man zunächst sagen, dass Schleswig-Holstein das einzige Flächenland ist, in dem es überhaupt privatrechtlich organisierte Sparkassen gibt. Bundesweit ist das Verhältnis von öffentlichen Instituten zu Aktiengesellschaften fast 99 zu 1. Hinzu kommt: Wir haben bei allen drei privaten Sparkassen in Schleswig-Holstein eine Beteiligung der Hamburger Sparkasse. Nun schauen wir einmal auf die Größenverhältnisse: Wenn die große öffentliche Förde Sparkasse mit der kleinen Sparkasse Mittelholstein AG fusionieren will, ist es fast so, als würde Bayern München gegen Todesfelde spielen. Wie kommt man da auf die Idee, die Rechtsform richte sich nach derjenigen des Kleineren? Dass der Kleinere Heimrecht hat, gibt es nur im DFB-Pokal.

Auch die Sparkassen kämpfen mit schwindender Kundentreue. Herr Bormann will gegensteuern und mit der Rechtsform einer AG den Weg zu einer Bürgersparkasse ebnen.
Da sehe ich einen gravierenden Widerspruch in der Argumentation: Einerseits sollen öffentliche Träger den Kurs bestimmen und die Gemeinwohlorientierung absichern, andererseits will man Privatanleger mit ins Boot holen und mitbestimmen lassen. Und dabei geht es ja nicht um den Kleinsparer. Private haben immer auch legitime Renditeerwartungen, aber kaum Interesse an rein strukturpolitischen Erwägungen oder Sponsoring. Für mich ist das Konzept „Bürgersparkasse“ ein offener Widerspruch. Die Bürgersparkasse hat schon einen Namen. Sie heißt Volksbank oder Raiffeisenbank. Sparkassen sind Sparkassen, Genossenschaftsbanken sind Genossenschaftsbanken. Wir sollten da nichts vermischen.

Auch einem privaten Kunden kann doch das Gebiet, in dem er lebt, wichtig sein. Und Anleger mit hohen Renditeerwartungen würde wohl kaum Sparkassenaktien kaufen.
Ich will private Gemeinwohlorientierung überhaupt nicht diskreditieren. Das ist schließlich der Ausgangspunkt der Sparkassenidee. Nur haben sich die Systeme auseinanderentwickelt: Bei den Genossenschaftsbanken bestimmen die Genossenschaftsmitglieder die Geschäftspolitik, bei den Sparkassen sind es die von allen Wählern demokratisch legitimierten öffentlich-rechtlichen Träger in Gestalt der Landkreise und Städte.

Aber über die Gemeinwohlorientierung einer Sparkasse entscheidet doch nicht die Rechtsform, sondern die Mehrheit der Eigentümer. Und diese Mehrheit soll auch in dem neuen Institut öffentlich-rechtlich bleiben. Warum fürchten Sie trotzdem eine Privatisierung der Sparkasse?
Das ist wie Krebs haben: Wenn er erstmal eingedrungen ist in einen bestimmten Körper – und das kann er nur bei der privaten Rechtsform – dann ist eine Ausbreitung im Rahmen rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten immer gegeben. Das heißt: Mehrheitsverhältnisse sind veränderbar. Bei öffentlichen Unternehmen in AG-Form haben wir beispielsweise immer wieder Diskussionen um eine Privatisierung. Hinzu kommt: Andere kommunale Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH oder einer AG, wie etwa Stadtwerke, funktionieren als Stand-Alone-Lösung. Sparkassen stehen zwar für ihre Geschäftsgebiet, sind aber im Verbund eng miteinander verzahnt, etwa bei den Produkten, bei der IT, aber auch in der Frage von Haftung.

Aber die freien Sparkassen sind doch in diesen Verbund bestens integriert.

Ja, auch die Haspa ist Teil des Verbundes, aber sie agiert auch als Solitär. Weder unterliegt ist sie dem Regionalprinzip noch der Gestaltung durch schleswig-holsteinisches Recht.

Auch eine öffentlich-rechtliche Sparkasse Holstein macht Geschäft auf Hamburger Stadtgebiet.
Das hat historische Gründe, weil Gemeinden wie Wandsbek und andere erst mit dem Groß-Hamburg-Gesetz der Hansestadt zugeschlagen wurden. Die dortigen Filialen durfte die Sparkasse behalten. Unser klares Bestreben ist es, das Regionalprinzip zu erhalten. Horizontale Kannibalisierung ist nun wirklich nichts, was die Sparkassen jetzt noch gebrauchen könnten.

Ist eine Sparkasse als AG weniger gemeinwohlorientiert als eine in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft?
Die Haspa ist eine sehr stark auf das Wohl Hamburgs ausgerichtete Sparkasse mit erheblichem Engagement für das dortige Gemeinwohl. Für das Gemeinwohl in Mittelholstein hat sie aber weder Auftrag noch Legitimation. Wir haben aus sehr guten Gründen in der Sparkassenlandschaft eine Entwicklung zu einer rein öffentlich-rechtlichen Struktur. Vor Jahrzehnten gab es noch acht Sparkassen als AG, heute sind es noch fünf, drei Institute sind in eine öffentliche Rechtsform übergegangen. Was wir bislang noch nie hatten, ist, dass ein erfolgreiches öffentlich-rechtliches Großinstitut zur AG wird. Und das soll es nun geben – nicht für irgendein kleines Geschäftsgebiet, sondern für das Herz Holsteins einschließlich der Landeshauptstadt. Damit stellt sich eine strukturpolitische Frage von eminenter Bedeutung. Dass an der Sparkasse Mittelholstein einzelne Bürger beteiligt sind, ist eine honorige Sache – aber noch lange kein Grund, die jetzige Situation völlig umzukrempeln. Über den Hebel der AG würde man automatisch eine legitimierte Ausweitung der Haspa-Beteiligung auf mehr als ein Viertel des Landes bewirken.

Was wäre daran so schlimm? Jetzt hält die Haspa die Mehrheit an Mittelholstein. Im neuen Konstrukt hätte sie nicht mal mehr eine Sperrminorität.
Die Rechtsform der AG schafft im Zeitablauf immer innere Gestaltungs- und Veränderungsmöglichkeiten. Die Haspa ist mit Abstand die größte deutsche Sparkasse mit dem ungeheuren wirtschaftlichen Potenzial Hamburgs im Rücken – was ich ihr gönne. Kiel ist da im Vergleich ökonomisch deutlich weniger stabil. Wenn Druck in den Kessel kommt, ist es den örtlich Verantwortlichen nicht zu verdenken, sich zu fragen: Wie komme ich zu Geld?

Ein Aktienverkauf an Dritte soll quasi ausgeschlossen werden. Dann fürchten Sie also, dass die Haspa langfristig das Ruder übernimmt?
Es geht mir nicht um Befürchtungen oder Unterstellungen, sondern um die richtigen strukturellen Weichenstellungen. Und bei denen müssen derartige Entwicklungen ausgeschlossen werden.

Bei einer Fusion im Rahmen öffentlich-rechtlicher Trägerschaft wären Sie sofort dafür?
Ich will eine Verschmelzung nicht herbeireden. Die Geschäftsgebiete beider Institute würden sich aber jedenfalls hervorragend ergänzen. Fakt ist andererseits auch: Keines der Institute ist in Not. Es gibt also überhaupt keinen Grund, hier irgendetwas übers Knie zu brechen.

Eine Fusion unter dem Dach einer Anstalt öffentlichen Rechts würde den Einfluss der Haspa im Norden deutlich zurückdrängen. Grund für Sie zur Freude?
Um im Bild zu bleiben: Dann hätte nicht Todesfelde Heimrecht, sondern Bayern München. Insofern wäre das sicherlich eine gute Lösung.

Was werden Sie tun, um die Dinge in diese Richtung zu bewegen?
Als Deutscher Landkreistag suchen wir natürlich den argumentativen Austausch mit den Trägern vor Ort. Im Sparkassenverband trägt auch Herr Bormann eine Gesamtverantwortung. Denn im DSGV spricht er nicht nur als Chef der Förde Sparkasse, sondern auch als oberster Repräsentant aller Sparkassen in Schleswig-Holstein und als Vorsitzender eines wichtigen Gremiums auf Bundesebene. Als solcher, und das weiß er auch, ist er in einer singulären Situation, weil es private Sparkassen in anderen Flächenländern schlicht nicht gibt.

Eine Fusion unter dem Dach einer öffentlich-rechtlichen Anstalt würde bedeuten, man müsste die Haspa herauskaufen. Woher soll das Geld kommen? Selbst wenn die Kommunen es hätten, dürften sie doch beihilferechtlich nicht einfach welches in ihre Sparkassen stecken.
Unter diesem Dach müsste gegebenenfalls ein Zimmer eingerichtet werden, in dem die Haspa ihr geregeltes Auskommen fände. Ich bin sicher, da fällt uns gemeinsam etwas Überzeugendes ein.

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