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Der Deutsche Landkreistag hat erneut auf die absehbaren erheblichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Wohngeldreform hingewiesen. „Für die Wohngeldstellen ist die Umsetzung ab dem 1.1.2023 wegen des erheblichen Zusatzaufwands und der beabsichtigten Verdreifachung des Empfängerkreises in den wenigen Wochen bis zum Jahreswechsel kaum leistbar“, sagte Präsident Landrat Reinhard Sager dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Eine Verdopplung bis Verdreifachung des Personals in den Wohngeldstellen lasse sich in so kurzer Zeit kaum realisieren. „Die Politik hätte für die Reform ganz klar einen längeren Vorlauf einplanen müssen“, so Sager weiter. „Es wird so sein, dass es in der Anfangszeit deutlich stockt und die Menschen nicht so schnell ihr Wohngeld bekommen werden. Daher haben wir deutlichere Vereinfachungen im Wohngeldrecht gefordert, die zu einer spürbaren Entlastung der Fallbearbeitung in den Wohngeldstellen beigetragen hätten.“ Auch müssten die Länder die immensen zusätzlichen Personalkosten der Landkreise und Städte im Zuge der Wohngeldreform ausgleichen.

In der vom Bundestag beschlossenen Form drohe das Wohngeld-Plus-Gesetz zu noch höheren Aufwänden pro Fall zu führen. Sager warnte, dass es zwangsläufig zu Enttäuschungen kommen werde, da viele Menschen erwarteten, das Wohngeld umgehend ab Januar ausgezahlt zu bekommen. Deshalb sei es auch seitens der Politik notwendig, auf die Schwierigkeiten hinzuweisen, forderte er.

 

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