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Der Deutsche Landkreistag hat sich kritisch zum Wärmeplanungs-Gesetz geäußert. „Um die kommunale Wärmeversorgung überhaupt umsetzen zu können, brauchen wir echte Technologieoffenheit“, sagte Präsident Landrat Reinhard Sager der Funke Mediengruppe (Donnerstag). Bei der Umsetzung der Wärmeplanung sollten Kommunen genügend Spielraum haben.

Er sagte weiter: „Wärmeplanung ist vielfach die Basis für die Umstellung von Heizsystemen. Es wäre deshalb richtiger gewesen, erst eine Wärmeplanung vorliegen zu haben und dann das Heizungsgesetz zu beschließen. Auch bei der Wärmeplanung sind viele Fragen ungeklärt. Das betrifft die Finanzierung der Planung und erst recht die Umsetzung. Soweit der Bund zudem die Kommunen in die Pflicht nehmen will, verbietet dies das Grundgesetz. Aufgaben an die Landkreise, Städte und Gemeinden können allein die Länder übertragen. Sie müssen dann auch für die kommunalen Mehrausgaben aufkommen. Wir haben in einzelnen Bundesländern wie Baden-Württemberg bereits landesgesetzliche Regeln.“

Um die kommunale Wärmeversorgung überhaupt umsetzen zu können, brauche man echte Technologieoffenheit. „So sollte beispielsweise nicht nur Fernwärme, sondern auch Biomasse genutzt werden. Die Festlegung, welche kommunale Ebene die Aufgabe bei der Wärmeplanung zu übernehmen hat, muss allein durch die Länder geregelt werden. Daneben muss den Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung als Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung genügend Spielraum bei der Umsetzung bleiben. Insofern darf der Bund keine starren Vorgaben machen. In ländlichen Räumen sind die Entfernungen groß, die Einwohnerdichte ist gering und zugleich erschweren topografische Rahmenbedingungen den Aufbau eines Wärmenetzes.“ Bei der Klärung derartiger Fragen komme es entscheidend auf die Umstände vor Ort an.

Der Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes enthalte daneben gerade für die ländlichen Räume schwierige Aspekte: „In den Landkreisen haben wir viele Einfamilienhäuser, die über gut funktionierende Gas- aber vielfach auch Ölheizungen verfügen. Das ist die Lebenswirklichkeit von knapp drei Vierteln der dort lebenden Menschen. Fern- und Nahwärmenetze, die schneller auch auf erneuerbare Energien umgestellt werden, sind in der Fläche die Ausnahme. Das betrifft auch die Kommunen selbst als Immobilieneigentümer. Zudem sind viele Gebäude nicht darauf ausgelegt, über Wärmepumpen energieversorgt zu werden. Das gilt für die Dämmung ebenso wie die z.T. nötige Umstellung auf Bodenheizungen.“

Die Fristen für die Umsetzung seien deutlich zu knapp bemessen, die Umsetzung sei allein wegen des Fehlens von Handwerkern und alternativer geeigneter Heizungssysteme nicht auf die Schnelle zu bewältigen. Auch Pelletheizungen müssten weiter möglich sein. „6-8 % der Heizungen in Haushaltungen verfügen über eine solche Heizung. Holz ist ein nachwachsender heimischer Rohstoff.“

Grundlegende Nachbesserungen am Gebäudeenergiegesetz notwendig

Parallel hat der Deutsche Landkreistag gemeinsam mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Verband kommunaler Unternehmen und dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches an die Abgeordneten appelliert, für echte Technologieoffenheit zu sorgen, indem sie sinnvolle Übergangslösungen und -fristen für den klimaneutralen Umbau der Fernwärme- und Gasnetze verankern. Immerhin beziehen mehr als 99 Prozent der Industrie-, Gewerbe und Nicht-Haushaltskunden in Deutschland ihr Gas aus den Verteilnetzen. Dazu gehören rund 1,8 Millionen mittelständische Unternehmen mit mehreren Millionen Arbeitsplätzen, die von den Regelungen für Gasnetze unmittelbar betroffen wären. Mit diesen Änderungen könnten die Abgeordneten das GEG zugleich eng mit dem noch ausstehenden Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung verzahnen. Damit bekämen Kommunen ein Planungsinstrument an die Hand, mit dem sie Strategien für klimaneutrale Wärmeversorgung entwickeln können, die am besten zur Situation vor Ort passen und so auch eine sozialverträgliche Wärmewende ermöglichen.

Problem: Zwischenziele bei Wärme und vorgezogenes Klimaneutralitätsziel bei Gas unrealistisch

Zwar seien die Klimaneutralitätsziele der Energie- und Wärmewende für 2045 angesichts der Notwendigkeit, noch unabhängiger von fossilen Energie-Importen zu werden, und der Herausforderung des Klimawandels richtig, so die Verbände. Jedoch seien sowohl die 2030/2035-Zwischenziele zum Erneuerbaren-Anteil für Wärmenetze als auch das um 10 Jahre auf 2035 vorgezogene Klimaneutralitätsziel für grüne Gase wie Wasserstoff in den Gasnetzen zu starr und daher nicht realistisch. Investitionen in Infrastrukturen und Anpassungen der Endanwendungen in Industrie und Haushalten erforderten schlicht mehr Zeit.

Die Folgen: Technologie-Offenheit nur auf dem Papier, zu enger Fokus auf Wärmepumpe

Bliebe es bei den Zielen, wären grüne Wärme und Gase, wie Biomethan oder Wasserstoff, als technischen Lösungen faktisch außen vor. Technologieoffenheit bestünde nur auf dem Papier. Bei der Fernwärme drohe der Ausbau der Netze abgewürgt zu werden – auch, weil die Zwischenziele im Widerspruch zum jungen Förderprogramm „Bundesförderung effiziente Wärmenetze“ stehen, auf dessen Basis die Netzbetreiber aktuell die Transformation ihrer Netze kalkulieren. Ebenso sollten Pelletheizungen möglich bleiben. Bei Gasnetzen verlöre man sowohl das Potenzial aus dem Einsatz grüner Gase wie Biomethan oder Wasserstoff als auch die Chance, das Netz als lokalen Speicher für grünen Wasserstoff zu nutzen und so die Stromversorgung während Dunkelflauten abzusichern. Ohne eine Umstellung von Gasverteilnetzen auf grüne Gase werde es außerdem nicht gelingen, die lokalen Industrie- und Gewerbekunden zu versorgen, die Wasserstoff für die Dekarbonisierung ihrer Prozesse benötigen und keine bessere, technisch-wirtschaftliche Alternative haben. Damit drohe das Gesetz zu einer Gefahr für den Industriestandort Deutschland zu werden.

Dabei könnten grüne Fernwärme oder Gase – je nach Kommune und energetischem Zustand der Gebäude – besser als Wärmepumpen passen. Damit könnten sie für Eigentümer und Mieter erschwinglicher als eine aufwändige Sanierung des Hauses sein. So beraube der Bund die Kommunen gleich zweier Instrumente für eine sozialverträgliche Wärmewende vor Ort, kritisieren die Verbände. Ohne Technologieoffenheit würde das geplante Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung ad absurdum geführt.

Die Lösung: maximale Technologieoffenheit, um alle Chancen für die Wärmewende zu nutzen

Die Abgeordneten sollten für maximale Technologieoffenheit im GEG sorgen, indem sie praxistaugliche Fristen und Regelungen zur Nutzung grüner Wärme und grüner Gase als zusätzliche Option zur Wärmepumpe verankern. Dazu zählen der Einsatz von KWK-Anlagen, Regeln für Härtefälle und Ausnahmen für die Gebiete, in denen zwar noch kein kommunaler Wärmeplan steht, aber in denen der Netzbetreiber bereits einen Transformationsplan vorlegen kann. So könnten sie das GEG eng mit dem Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung verzahnen. Der Knackpunkt: Die Stärke kommunaler Wärmepläne liegt in Technologie-Offenheit und der ganzheitlichen Betrachtung von Industrie- und Haushaltskunden. Denn Energie-Quellen, Infrastrukturen und Verbrauch unterscheiden sich von Ort zu Ort. Damit unterscheidet sich auch die Ausgangslage für die Wärmewende vor Ort. Und somit auch die Antwort auf die Frage, welche Strategien für eine klimaneutrale Wärmeversorgung am besten geeignet ist und welche Technologie wo am besten passt.

 

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