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Der Deutsche Landkreistag hat mit großer Überraschung die Entscheidung des Bundeskabinetts zur Kenntnis genommen, arbeitslose Jugendliche in Zukunft durch die Agenturen betreuen zu lassen. Diese politische Festlegung erfolgte ohne vorherige fachliche Beratung. Die Kommunen als Träger der Jobcenter waren nicht einbezogen. Die kommunalen Spitzenverbände lehnen dieses Vorhaben in einem gemeinsamen Positionspapier ab.

Für die betroffenen jungen Menschen käme es zu einer massiven Verschlechterung, für die Jobcenter und die Agenturen für Arbeit zu einem erhöhten Aufwand und für das SGB II wäre es ein Paradigmenwechsel. Die Zuständigkeitsänderung würde die fundierte und umfassende Unterstützung der Jugendlichen auf dem Weg in den Arbeitsmarkt untergraben und gerade bei der Ausbildungssuche und der Arbeitsvermittlung das Angebot aus einer Hand auflösen. Neue Schnittstellen zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur würden geschaffen, und die Abläufe würden zu Lasten der jungen Menschen verkompliziert.

Außerdem steht die Entscheidung mit dem gerade erst in Kraft getretenen Bürgergeld-
Gesetz im Konflikt, mit dem der Bund die integrierte Betreuung und Förderung in den Jobcentern intensivieren und ausbauen will. Der geplante Zuständigkeitswechsel würde dies für Jugendliche unmöglich machen.

 

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