Der Deutsche Landkreistag hat die Pläne der Bundesregierung für ein konsequentes Durchgreifen gegenüber Bürgergeldempfängern, die nicht willens sind zu arbeiten, begrüßt. Präsident Reinhard Sager sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Samstagsausgabe): „Wir unterstützen den Vorstoß, Totalverweigern den Bürgergeld-Regelsatz auch komplett streichen zu können. Das ist richtig, weil es beim Bürgergeld immer darum gehen muss, die eigene Hilfebedürftigkeit durch Erwerbsarbeit zu überwinden."
Die Rechtsordnung gewähre keine voraussetzungslosen Sozialleistungen. „Das beinhaltet auch, Mitwirkungspflichten notfalls im Zuge von Leistungskürzungen einzufordern. Menschen, die nicht kooperieren, können nicht die Solidarität der Allgemeinheit beanspruchen. Das Bürgergeld sollte ein Sprungbrett in Beschäftigung sein, keine Hängematte."
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2019 lasse diese Möglichkeit zudem ausdrücklich zu. „Bislang hat sich der Bund aber gescheut, auch diese Konstellation gesetzlich zu regeln. Das geschieht nun.“