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Der von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform vorgelegte Sachstandsbericht und die diesbezüglichen Weichenstellungen der Ministerrunde vom 13.10.2025 bekräftigen den großen Reformbedarf in der Pflege. Ziel ist es u.a., die Ausgaben der Pflegeversicherung sowie die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu begrenzen, Leistungen zu vereinfachen, Beratung zu bündeln und Lösungen für Akutsituationen zu konkretisieren. Bis Dezember 2025 sollen konkrete Vorschläge vorliegen.

Für den Deutschen Landkreistag, der beratendes Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist, ist entscheidend, dass die Reformschritte die Versorgung stabilisieren und die Pflegebedürftigen spürbar entlasten – ohne Kosten in die kommunale Hilfe zur Pflege zu verlagern. Die Fach-AG Finanzierung wurde beauftragt, Optionen zur Begrenzung der Eigenanteile – u. a. Dynamisierung der Leistungsbeträge, ein auf die stationäre Pflege bezogener Sockel-Spitze-Tausch sowie eine obligatorische Zusatzversicherung – durchzurechnen. Dabei sind die Wechselwirkungen mit der Hilfe zur Pflege mitzuberechnen. Schwierig ist die politische Vorgabe, keine Mehrausgaben jenseits der demografiebedingten Steigerungen zu erzeugen. Damit müsste eine stärkere Begrenzung der Eigenanteile durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanziert werden.

Versicherungsfremde Leistungen wie die Ausbildungsumlage oder die medizinische Behandlungspflege sind konsequent über Steuern bzw. über die Krankenkassen zu finanzieren; dies reduziert die Belastung der Pflegebedürftigen und schafft Transparenz.

Alles in allem unterstützen die Landkreise das Reformziel einer verlässlichen, alltagstauglichen Pflege. Maßstab sind spürbare Entlastungen für Pflegebedürftige, stabile Versorgungsstrukturen und ein vernünftiger Finanzrahmen ohne kommunale Mehrbelastungen. An diesen Punkten wird der Deutsche Landkreistag die weiteren Arbeiten der Bund-Länder-AG bis zur Abschlussrunde im Dezember 2025 konstruktiv-kritisch begleiten.

 

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