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Der Deutsche Landkreistag bewertet die Verständigung von Bund und Ländern zur Veranlassungskonnexität zwar grundsätzlich positiv, mahnt aber dringend zeitnahe weitere Schritte zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen an. „Was jetzt beschlossen worden ist, hilft uns, dass wir künftig nicht noch tiefer in die Schuldenfalle laufen. Klar ist aber auch: Diese Regelung soll erst ab dem 1. September 2026 gelten. Nur das, was nach diesem Stichtag neu bestellt wird, fällt also darunter. Im Umkehrschluss heißt das aber auch: Alles, was bisher schon an belastenden Gesetzen ohne ausreichende Finanzierung beschlossen wurde, bleibt zunächst einmal unangetastet. Es sind aber genau diese Bestandsgesetze, bei denen der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ in der Vergangenheit eklatant missachtet wurden, die unsere Kommunalhaushalte mit Ansage ins Nirwana geführt haben. Mit anderen Worten: Wir bleiben auch weiterhin im 30 Milliarden-Schuldturm gefangen, ohne dass es für uns einen erkennbaren Ausweg daraus gibt. Über Einsparvorschläge im Bestand ist nämlich leider erneut keine Entscheidung getroffen worden. Genau dort drückt uns aber der Schuh – und das Tag für Tag aufs Neue. Wer A sagt, muss deshalb auch B sagen. Ohne eine substanzielle Entlastung beim Status Quo wird die Schuldenfalle nur zementiert. Die Entscheidung wird deshalb allenfalls verhindern, dass es künftig noch schlechter wird. Eine Verbesserung ist damit aber noch immer nicht in Sicht“, sagte DLT-Präsident Dr. Achim Brötel nach der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz.

„Wer bestellt, bezahlt“. Diesen zentralen Grundsatz hätten der Bund und die Länder in der Vergangenheit offenkundig immer wieder verletzt. Dass er jetzt wenigstens für die Zukunft gelten solle, sei sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Die Kommunen bräuchten aber sehr viel dringender endlich auch eine Antwort auf die Frage, wie mit den aktuellen kommunalen Defiziten von jährlich 30 Mrd. € aus den Bestandsgesetzen umgegangen werden soll. „Wenn Bund und Länder nur für die Zukunft Besserung geloben und die Gegenwart dabei komplett ausblenden, werden unsere Schuldenberge weiter explodieren. Jedes Jahr Defizite in der Größenordnung von 30 Mrd. € heißt nämlich jedes Jahr auch 30 Mrd. € neue Schulden. Was da beschlossen wurde, wirkt täglich fort. Das kann man nicht einfach ignorieren, sonst bringt man allenfalls die kommunale Verschuldung, aber sicher nicht unser Land weiter voran“.

Brötel machte zugleich deutlich, dass mit den Beschlüssen von Berlin die strukturelle Finanzkrise der Kommunen nicht gelöst sei: „Wir lassen uns da keinen Sand in die Augen streuen: Diese Verständigung baut kein einziges der bestehenden Defizite ab. Die Kommunen stehen nach wie vor Jahr für Jahr vor einem Finanzloch von 30 Mrd. €. Die neue Veranlassungskonnexität kann helfen, Belastungen durch neue Gesetze zu begrenzen. Sie ersetzt aber nicht die dringend erforderliche Stabilisierung der kommunalen Haushalte.“

Aus Sicht des Deutschen Landkreistages ist zudem entscheidend, dass die Regelung praxistauglich und belastbar ausgestaltet wird. Dazu gehören realistische Kostenfolgenabschätzungen, eine regelmäßige Überprüfung der tatsächlich eintretenden Kosten und eine frühzeitige Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände. „Wenn man uns wie jetzt bei der Wohngeldreform für einen 97-seitigen Gesetzentwurf gerade einmal 55 Stunden und 11 Minuten für eine Stellungnahme einräumt, dann zeigt das deutlich, dass der Bund im Grunde gar nicht an einer fundierten Rückmeldung der kommunalen Basis interessiert ist. Anspruch und Wirklichkeit klaffen deshalb auch in diesem Fall um Lichtjahre auseinander“.

„Gerade die Landkreise wissen aus leidvoller Erfahrung, dass die tatsächlichen Vollzugskosten häufig deutlich höher ausfallen als zu Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens angenommen. Deshalb muss die kommunale Ebene von Anfang an beteiligt werden. Kostenfolgen dürfen nicht kleingerechnet werden. Und wenn sich später zeigt, dass ein Bundesgesetz teurer wird als erwartet, muss zwingend auch nachgesteuert werden“, sagte Brötel.

Der DLT-Präsident betonte, die Verständigung könne ein wichtiger Baustein für mehr Fairness zwischen den staatlichen Ebenen sein. Sie ändere aber nichts daran, dass die Kommunen jetzt dringend eine sofortige Hilfe benötigten: „Die Landkreise brauchen umgehend eine wirksame Entlastung über einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und eine Rückführung von Ausgabelasten in den besonders kostendynamischen Bereichen Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Hilfe zur Pflege. Das ist der Weg. Hier sind sämtliche Entscheidungen einmal mehr aber nur vertagt worden. Wir setzen deshalb unsere ganze Hoffnung auf den Zukunftspakt. Auch dort müssen den blumigen Worten aber endlich einmal Taten folgen, und zwar schnell. Verschieben ist keine Lösung – weder bei den Kosten noch bei den Entscheidungen“.

 

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