Landkreise sind gut gerüstet – von 356.000 erforderlichen Krippenplätzen fehlen lediglich 11.700

Nach einer aktuellen Umfrage des Deutschen Landkreistages sind die Landkreise gut gerüstet, wenn es zum 1.8.2013 darum geht, den unter dreijährigen Kindern per Rechtsanspruch einen Krippenplatz zur Verfügung zu stellen.

Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „In sieben von zehn deutschen Landkreisen wird es zum 1.8.2013 gelingen, allen nachfragenden Eltern eine Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind unter drei Jahren anzubieten. Die übrigen drei von zehn Landkreise können fast allen Eltern einen Platz zur Verfügung stellen.“ Laut der Umfrage bei den Landkreisen werden von den notwendigen 356.000 Plätzen nach heutigem Stand ca. 344.300 Plätze vorhanden sein und lediglich 11.700 fehlen. „Damit liegen in den einzelnen Bundesländern die Erfüllungsquoten durchschnittlich weit über 90 %.“

In den Landkreisen fehlten damit lediglich Plätze in einem geringen fünfstelligen Bereich. Bislang sei aber häufig unterstellt worden, dass 220.000 Plätze bundesweit fehlen. „Das ist auch in Anbetracht dessen, dass wir nicht die kreisfreien Städte abgefragt haben, schon ein deutlicher Unterschied! Die fehlenden Plätze bewegen sich in einer ganz anderen Dimension als angenommen“, so Duppré. Von den 295 Landkreisen sind 291 örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und damit verantwortlich für die Erfüllung des Anspruchs auf Krippenbetreuung sowie die Bedarfsplanung. Gegen sie richtet sich daher auch der ab 1.8.2013 geltende Rechtsanspruch. Die Landkreise sind insoweit für 47 Mio. Einwohner, also etwa 57 % der Gesamtbevölkerung zuständig.

251 Landkreise haben sich an der DLT-Umfrage beteiligt. Das sind 86 % der für die U3-Betreuung zuständigen Landkreise. Insgesamt lässt sich folgendes Gesamtergebnis festhalten:

  • In 69,3 % der Landkreise ist es möglich, den Rechtsanspruch zum 1.8.2013 vollständig – zum Teil unter Nutzung temporärer Übergangslösungen – zu erfüllen.
  • In 22,4 % der Landkreise wird es für nahezu alle Kinder möglich sein, den Rechtsanspruch zu erfüllen.
  • Keine (eindeutige) Angabe machten 8,3 % der Landkreise.

 


„Selbstverständlich versuchen die Landkreise, auch diese geringen Lücken noch zu schließen“, so Duppré weiter. Vielerorts würde außerdem auf Übergangslösungen zurückgegriffen werden, um eine möglichst flächendeckende Bedarfserfüllung ab August zu erreichen. „Außerdem ist erforderlich, den kommunalen Jugendhilfeträgern vor Inkrafttreten des Anspruchs auf Krippenbetreuung mit Übergangsregelungen bei den Standards entgegen zu kommen.“ Dabei ginge es nicht um eine dauerhafte Qualitätsabsenkung, sondern die Gestaltung eines anspruchsvollen Übergangs mit dem Ziel, allen interessierten Eltern für ihre Kinder eine Betreuungsmöglichkeit zu bieten. Hierzu könnten beispielsweise Gruppen für eine Übergangszeit um ein oder zwei Kinder vergrößert werden. Eine andere Möglichkeit seien altersgemischte Gruppen.

Gleichzeitig würden die Landkreise aber weitere Unterstützung der Länder benötigen: „Wegen des bereits heute spürbaren Mangels an Erzieherinnen wird es zunehmend schwieriger werden, die sehr personalintensiven Krippen mit dem erforderlichen Personal auszustatten.“ Duppré wies weiter darauf hin, dass die Situation in den Landkreisen nur so gut sei, weil diese erhebliche Investitionen getätigt hätten: „Die dauerhafte Finanzierung der Betriebskosten wird die Kreiskassen besonders belasten. Insgesamt haben wir nach wie vor das Problem der deutlichen Unterfinanzierung der Landkreise durch die Länder. Daher besteht die Notwendigkeit einer ausreichenden Finanzausstattung unvermindert fort“, stellte der DLT-Präsident abschließend fest.

Die Ergebnisse der Umfrage sind zudem in einem weiteren Papier grafisch aufbereitet. pdf

 

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