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Der Deutsche Landkreistag hat im brandenburgischen Neuhardenberg gemeinsam mit dem Land Sachsen-Anhalt Eckpunkte für eine gerechtere Steuerverteilung zwischen den Kommunen vorgestellt. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Gleichwertige Lebensverhältnisse haben ganz grundlegend etwas mit finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten zu tun. Hier hat gerade der Osten des Landes weiterhin Unterstützungsbedarf. Daher leisten wir mit unseren Ideen einen Beitrag dazu, dass das Gefälle zwischen den Kommunen nicht weiter zunimmt, sondern geringer wird. Kern unseres Vorschlags ist, den auszubauenden kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer zu einem Teil nicht nach Wirtschaftskraft, sondern nach Einwohnern zu verteilen." Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff schlug darüber hinaus zur Gewerbesteuer vor: „Unternehmen, die in den ostdeutschen Ländern ihr Geld verdienen, sollen auch hier ihre Gewerbesteuern bezahlen." Kommunen im Osten fehlten Steuereinnahmen, weil die Konzerne sie lediglich am Sitz der Zentrale in Westdeutschland entrichteten. „Ostdeutschland ist keine verlängerte Werkbank, sondern verfügt über nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Potenziale."

Henneke erläuterte seinen Vorschlag: „Wesentlich ist, dass sich eine Neuverteilung des kommunalen Umsatzsteueranteils auf einen zusätzlichen Teil der Steuermittel bezieht. Nimmt man beispielsweise die über die Umsatzsteuer zu verteilenden 2,4 Mrd. € aus dem 5-Mrd.-Paket zur Entlastung der Kommunen, würde der Osten hiervon profitieren." Für die Kommunen in den ostdeutschen Ländern ergäben sich daraus Mehreinnahmen gegenüber dem bisherigen Verteilungsschlüssel von 84 Mio. € im Vergleich zum Status quo. „Dies wäre auch das Modell für eine künftige, darüber hinausgehende Stärkung der kommunalen Steuerbasis über die Umsatzsteuer. In der landesinternen Verteilung zwischen den Kommunen würden insbesondere die wirtschaftsschwächeren Kommunen profitieren und nachhaltig gestärkt werden."

Demgegenüber böte eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den kommunalen Unterkunftskosten keine wirksame Alternative. „Denn dadurch würde das Gefälle zwischen den Kommunen nur noch größer. Insbesondere würden die ländlichen Räume, in denen Entwicklungsimpulse besonders wichtig sind, relative Verlierer einer solchen Maßnahme sein. Das würde auch den Auftrag der Kommission ‚Gleichwertige Lebensverhältnisse' konterkarieren. Daher betrachten wir den Weg über eine veränderte Umsatzsteuerverteilung nicht nur als gut und richtig, sondern sogar als alternativlos."

Ferner müsse der Bund seine finanzielle Beteiligung an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen auf Grundlage der bisherigen Verantwortungsteilung und Regelungen auch ab 2020 fortsetzen. „Diese Kosten stellen für die Kommunen eine Dauerbelastung dar und engen die finanziellen Handlungsspielräume ein. Dafür muss über das laufende Jahr hinaus eine verlässliche Lösung gefunden werden", erläuterte der Hauptgeschäftsführer.

Mit der Änderung bei der Umsatzsteuer könne man der Chancengerechtigkeit im Zusammenhang mit gleichwertigen Lebensverhältnissen ein gutes Stück näherkommen. Henneke: „Eine entscheidende Frage ist die nach der Handlungsfähigkeit der staatlichen Akteure, die grundlegende Infrastrukturen wie Schulen, Kitas, Straßen, medizinische und pflegerische Versorgung, Breitband und vieles mehr organisieren und dafür verantwortlich sind. Die finanzielle Ausstattung von Gemeinden und Landkreisen spielt die entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Zukunftsinvestitionen zu planen und sich etwa vor dem Hintergrund demografischer Anpassungsprozesse vorausschauend aufzustellen." Eine grundlegende Schwierigkeit bestehe darin, dass oftmals die notwendigen Finanzmittel fehlten, um derartige Entwicklungsprozesse konsequent betreiben zu können. „Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen und der Länder unterscheidet sich bundesweit immer stärker voneinander. Das ist ein Problem", verdeutlichte er.

Haseloff ging daran anschließend auf die ungleiche Steuerverteilung ein: „Die Steuereinnahmen in Ostdeutschland zeigen eine große Diskrepanz zu den westdeutschen Werten. Wie kann es sein, dass wir im Osten gemessen am Bundesdurchschnitt je Einwohner etwa drei Viertel des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaften, aber nur 55 % der Steuereinnahmen bei uns landen?" In Bezug auf die Gewerbesteuer erläuterte er: „Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Standortgemeinden von Windkraftanlagen kaum an Gewerbesteuereinnahmen profitieren. Eine Zerlegung nach der installierten Leistung würde eine angemessene und dauerhafte Beteiligung der jeweiligen Standortgemeinden gewährleisten. Sachsen-Anhalt hat sich für eine solche Änderung eingesetzt und wird das auch weiter tun."

Ein weiteres Problem könnte auch in der Gewerbesteuerzerlegung bei Filialen von größeren Gewerbebetrieben wie Supermarktketten liegen, so der Ministerpräsident weiter. „Ich bin mir bewusst, das Steuerrecht ist kompliziert und die Anzahl der Bedenkenträger groß. Die Diskrepanz zwischen Bruttoinlandsprodukt und Steuereinnahmen ist aber untragbar und der reine Ost-West-Abstand ist es auch 30 Jahre nach dem Mauerfall. Wir können diese Kluft nicht akzeptieren und zur Tagesordnung übergehen. Wir müssen unbedingt die Gründe hierfür detailliert prüfen, sie offenlegen und im Rahmen einer Steuerreform diese Kluft zumindest verkleinern."

Zum Hintergrund

Der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse widmete sich das diesjährige traditionsreiche Professorengespräch des Deutschen Landkreistages, das gestern und heute in Berlin sowie auf Schloss Neuhardenberg stattgefunden hat.

Rechtswissenschaftler aus ganz Deutschland haben Ansätze und Lösungswege diskutiert, was politisch unternommen werden muss, damit die Menschen tatsächlich dort leben können, wo sie leben wollen. An diesem Termin hat auch Ministerpräsident Haseloff mit einem eigenen Beitrag teilgenommen.

Papier "Die ländlichen Räume stärken – 12 Eckpunkte zur Beförderung gleichwertiger Lebensverhältnisse"pdf








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