Nach der Verständigung von Bundesarbeitsministerin von der Leyen mit den Unions-Ministerpräsidenten zur Jobcenter-Reform hat der Deutsche Landkreistag (DLT) begrüßt, dass eine Lösung sowohl für die Jobcenter als auch für die Optionskommunen gefunden werden soll.

Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sprach mit Blick auf die Neuordnung der Jobcenter und die verabredete Verfassungsänderung von einem „erfolgversprechenden Lösungsansatz“. Wichtig sei nunmehr eine kommunalfreundliche Ausgestaltung. Bezogen auf die beabsichtigte Ausweitung der Zahl der Optionskommunen warnte er allerdings davor, die Optionskommunen unter die Fachaufsicht des Bundes zu stellen. „Dies würde die Optionskommunen praktisch zu Bundesbehörden machen. Eine Fachaufsicht würde zudem die Stärke der Option, die gerade in der passgenauen Hilfe abgestimmt auf die Verhältnisse vor Ort liegt, ohne Not einschränken.“

Bei der nun folgenden inhaltlichen Ausgestaltung der Einigung und insbesondere den anstehenden Gesprächen dürfe die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Option nicht geschmälert werden. „Der Deutsche Landkreistag erkennt an, dass der Bund Transparenz bei der Verwendung der für das SGB II sowohl in den Arbeitsgemeinschaften als auch in den Optionskommunen aufgewendeten Steuermittel einfordert. Gerade die Optionskommunen bekennen sich nachdrücklich zu einem wirtschaftlichen, sparsamen und passgenauen Mitteleinsatz vor Ort“, stellte Duppré fest. „Allerdings lehnen wir die gegenwärtig erörterte Einführung einer Bundesfachaufsicht über die Optionskommunen und die sonstigen Einrichtungen als nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das bundesstaatliche Gefüge mit Nachdruck ab“, so der DLT-Präsident.

Mit Blick auf die Jobcenter müsse die Neuorganisation zudem die Belange der Landkreise und damit von drei Vierteln der kommunalen Träger unbedingt berücksichtigen. Nur so könnten die Interessen der Arbeitsuchenden gewahrt werden. „Ein maßgeblicher, eigenverantwortlicher Einfluss der Landkreise auf die Arbeitsmarktpolitik ist unverzichtbar. Unser vordringliches Anliegen ist es, für diejenigen kommunalen Träger, die nicht im Rahmen der Option Alleinverantwortung tragen, ein selbstverwaltungskonformes Jobcenter-Modell zu erreichen“, so Duppré abschließend.

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