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Der Deutsche Landkreistag betrachtet Pläne der Bundesregierung zur Besteuerung von allgemeinbildenden Kursen an Volkshochschulen und Musikschulen mit Skepsis. Präsident Landrat Reinhard Sager: „Unserer Überzeugung nach muss allgemeine Weiterbildung von der Umsatzsteuer befreit bleiben. Ändert man das, würden diese Angebote für die Bürgerinnen und Bürger teurer. Gerade diese Kurse sind es aber, die einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zum lebenslangen Lernen und zur diskriminierungsfreien Teilhabe aller Bevölkerungsschichten leisten. Daher sind wir gegen eine Verteuerung für 2 Mio. Kursteilnehmer. Das würde schädliche Hürden für die Nutzung der Angebote aufbauen und dem Ziel der Bildung für alle zuwiderlaufen.“

Das Bundeskabinett hat im Sommer einen Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 beschlossen, der für große Aufregung sorgt, da er u. a. eine Änderung der Steuerbefreiungsregelungen für Volkshochschulen und möglicherweise auch für Musikschulen vorsieht. Die bisher gültige Umsatzsteuerbefreiung für soll gestrichen und durch eine restriktivere Formulierung ersetzt werden mit der Folge, dass künftig nur noch solche Kurse, die beruflich unmittelbar verwertbar sind oder der Sphäre des Schul- und Hochschulunterrichts zugeordnet werden können, von der Umsatzsteuer befreit wären. „Das betrifft auch die Bildungseinrichtungen der Kommunen. Die Landkreise sind in der Fläche Träger der Volkshochschulen und vieler Musikschulen“, erläuterte der DLT-Präsident.

Im Ansatz nachvollziehbar sei es zwar, wenn sich die Bundesregierung auf die Umsetzung von Europarecht berufe. „Allerdings zwingt dies nicht zur Abschaffung der Steuerbefreiung für allgemeinbildende Kurse. Von daher müssen Gesetz und Begründung klar und eindeutig sein und dürfen keinen Interpretationsspielraum zulassen, der diese Angebote gefährden könnte.“ Auch der Bundesrat hatte Bedenken zur geplanten Regelung geäußert.

Denn eine künftige Besteuerung hätte weitreichende Folgen: „Volkshochschulen und andere Träger wären gezwungen, von bildungsinteressierten Bürgerinnen und Bürgern höhere Entgelte für Bildungsleistungen zu verlangen. Allein die Volkshochschulen sprechen von einer Mehrbelastung für 2 Mio. Kursteilnehmer.“ Vor allem für einkommensschwache oder bildungsferne Haushalte würden so unnötige Hürden errichtet.

Die bisherige Angebotspalette reiche von der musischen Bildung in den Musikschulen über Kurse zur Demokratiebildung, zur Grundbildung und zur Integration, Digitalisierungskurse für Senioren, Angebote der Familien- und Jugendbildung, der Gesundheitsfürsorge bis hin zu Schulungen für Menschen mit Behinderung und Fortbildungsangeboten für ehrenamtlich Tätige. „Der Wegfall der Steuerbefreiung und der daraus resultierende Gebührenanstieg würden den Zugang zu Weiterbildung und zu kultureller Bildung insbesondere derjenigen, die nicht oder nur eingeschränkt im Erwerbsleben stehen, deutlich erschweren. Das A und O eines breiten Bildungsansatzes ist gerade ein niedrigschwelliger Zugang, sonst wird der breite Bildungsansatz verfehlt.“

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren müssten deshalb Klarstellungen und Präzisierungen erreicht werden, so Sager abschließend. „Denn die beabsichtigte Trennung von beruflicher und allgemeiner Weiterbildung ist einerseits überholt, andererseits aber auch nicht praktikabel. Lebenslanges Lernen ist auch unabhängig von einer strikten beruflichen Verwertbarkeit ein eigenständiger Bildungszweck, der eher gestärkt, keinesfalls aber geschwächt werden darf. Sonst würden wir uns bewusst und gezielt eigene gesellschaftliche Zukunftschancen verbauen und bestehende Probleme weiter verschärfen“, sagte er. Die Gespaltenheit der Gesellschaft habe auch etwas mit Bildung, Teilhabe am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben und gleichberechtigten Lebenschancen für alle etwas zu tun. „Dem muss sich die Politik bewusst sein.“

 

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