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„Zur verfassungsrechtlichen Garantie kommunaler Selbstverwaltung gehört auch der Anspruch auf eine finanzielle Mindestausstattung. Dies ist folgerichtig, da ohne eine aufgabenbezogene Unterlegung des Selbstverwaltungsrechts mit Finanzmitteln die tatsächlichen kommunalen Handlungsmöglichkeiten immer mehr schwinden und eine Schuldenspirale droht“, so der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager nach der heutigen Sitzung des Präsidiums des kommunalen Spitzenverbandes. „Deshalb unterstützen wir nachdrücklich die Verfahren des Landkreises Kaiserslautern und der Stadt Pirmasens beim Bundesverfassungsgericht. Die Frage der finanziellen Mindestausstattung der Kommunen hat grundsätzliche Bedeutung für die gesamte kommunale Ebene in Deutschland. Wir erwarten von Karlsruhe klare Aussagen zu diesem Fundament kommunaler Selbstverwaltung, dem sich dann die Landesregierungen nicht mehr entziehen können.“

Die Länder seien und blieben aufgefordert, für eine ordentliche finanzielle Mindestausstattung der Landkreise und Gemeinden zu sorgen. „Sie müssen ihre Kommunen mit dem Nötigen zur Bewältigung ihrer Aufgaben ausstatten, so dass sie nicht dauerhaft Kredite aufnehmen müssen. Es geht konkret darum, den rheinland-pfälzischen Kommunen insgesamt mehr Geld zu geben.“ Das Land stelle sich hingegen auf den Standpunkt, die Kommunen müssten die – zu geringen – Finanzmittel nur anders untereinander verteilen. „Die Bettdecke ist aber insgesamt zu kurz, egal wo man sie hinzieht“, so der DLT-Präsident.

So wolle sich das Land erneut vor seiner Verantwortung für eine insgesamt unzureichende Finanzausstattung drücken. Wenn keine eindeutige verfassungsrechtliche Untergrenze im Sinne einer Mindestausstattung anerkannt werde, könne das Land immer noch denjenigen Kommunen die Mittel wegnehmen, die zwar selbst verschuldet seien, denen es aber relativ noch besser gehe als vielen anderen. Der Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen habe dies beispielgebend vorgemacht. „Diese Argumentation spottet jeder Beschreibung. Sie ist ein Schlag ins Gesicht aller Kommunen.“

In den Verfahren gehe es deshalb um mehr als die Situation in Rheinland-Pfalz: „Dieses Problem besteht auch in anderen Ländern. Das Verfahren in Karlsruhe hat daher bundesweite Bedeutung. Eigentlich sollte eine ausreichende finanzielle Grundausstattung auch für freiwillige Aufgaben selbstverständlich sein. Diese Selbstverständlichkeit muss aber leider immer und immer wieder vor Gericht eingefordert werden. Das ist nicht nur entwürdigend, sondern auch zeit- und kraftraubend. Mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht sind wir somit hoffentlich am richtigen Ort angelangt, um diese Frage ein für alle Mal zum Wohle aller Landkreise und Gemeinden zu klären“, so der DLT-Präsident abschließend.

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