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Der Deutsche Landkreistag hat vor dem heutigen Bund-Länder-Treffen zur Klärung der Finanzierungsfragen im Zusammenhang mit der Aufnahme ukrainischer Vertriebener für eine Gesamtlösung geworben, die die Kommunen unterstützt. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Wir können zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, indem wir einerseits für eine aus kommunaler Sicht belastbare Finanzierungsperspektive in der Flüchtlingsfrage sorgen und andererseits grundlegende Risiken für die Landkreise, Städte und Gemeinden in den Sozialgesetzbüchern beseitigen.“

Die Bundesregierung müsse gemeinsam mit den Ländern die Kommunen befähigen, ihre Aufgaben und Herausforderungen zu bewältigen. „Dazu gehört in dieser Krisensituation eine auskömmliche Flüchtlingsfinanzierung“, so Henneke. Zur Klärung der Finanzierungsfragen einschließlich des systematischen Lösungsansatzes hätten der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder eine Arbeitsgruppe verabredet, die in vierzehn Tagen ihre Ergebnisse vorlegen soll.

„Es ist richtig, dabei vor allem die Kosten der Unterbringung, die Kosten der Hilfen zum Lebensunterhalt und Fragen der individuellen Leistungserbringung, Hilfen für besonders vulnerable Gruppen sowie die Bundesbeteiligung auch an den Kosten der Integration in Kindertagesbetreuung, Schule und Arbeitsmarkt zu verhandeln. Daraus muss ein Gesamtfinanzierungskonzept werden, auf dessen Grundlage Bund, Länder und Kommunen gut weitermachen können.“

Die kommunalen Spitzenverbände müssten deshalb an der AG angemessen beteiligt werden. „Es darf jedenfalls nicht so laufen, dass über den Kopf derer hinweg entschieden wird, die vor Ort jeden Tag in vorderster Reihe der Krisenbewältigung stehen.“ Von einer Einbeziehung der kommunalen Verbände müsse das klare Signal ausgehen, dass die maßgeblichen Akteure mit im Boot seien.

Darüber hinaus sei das Gremium der geeignete Rahmen, um ein weiteres, für die kommunale Ebene leidiges Thema einer guten Lösung zuzuführen. „Das Problem betrifft den unzulässigen Aufgabendurchgriff des Bundes auf die Kommunen. Aktueller Fall ist der vom Bund geplante einmalige Corona-Zuschuss in Höhe von 100 €. Der Bund überträgt dadurch den Landkreisen eine neue Aufgabe, ohne für eine Finanzierung zu sorgen.“ Der Zuschuss für Sozialhilfeempfänger sei selbstverständlich in der Sache zu unterstützen, „aber der Bundesgesetzgeber sollte eine Regelung beschließen, nach der die Länder die Aufgabe auf die Kommunen übertragen und damit auch finanzieren. Der Bund darf keine verfassungswidrigen Gesetze machen“, verdeutlichte Henneke. Schon 2021 habe der Bund mit dem Corona-Zuschuss für Sozialhilfeempfänger unzulässig auf die Landkreise durchgegriffen. „Das darf sich nicht wiederholen. Erst 2020 hat das Bundesverfassungsgericht solches Handeln für verfassungswidrig erklärt. Eigentlich sollte man erwarten können, dass sich der Bundesgesetzgeber daran hält.“

Dass die Kommunen es mit dieser Frage ernst meinen, belegten die Verfassungsbeschwerden von Kreisen gegen den Corona-Zuschuss im Sozialschutzpaket III von 2021. „Das DLT-Präsidium unterstützt diese Verfassungsbeschwerden als bedauerlicherweise notwendigen Schritt, um endlich dem Grundgesetz Geltung zu verschaffen, wonach neue Aufgaben gerade nicht vom Bund direkt auf die kommunale Ebene übertragen werden dürfen. Diesem rechtwidrigen Agieren muss ein Riegel vorgeschoben werden.“ Noch nicht einmal ein Jahr sei es her, dass der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer Verständnis für das Anliegen der Länder bekundet habe, eine grundlegende Reform der Aufgabenzuweisungen in den Sozialgesetzbüchern auch in einer Gesamtschau mit weiteren Maßnahmen in der kommenden Wahlperiode zu erörtern. „Die Umsetzung dessen ist in dieser Legislaturperiode bislang nicht zu erkennen, ganz im Gegenteil.“

Von daher hoffe der Deutsche Landkreistag auf eine Lösung dieser Frage in der heute tagenden Bund-Länder-Runde, so Henneke abschließend. „Das ist der geeignete Ort, um den nicht nur in diesen Tagen und Wochen stark engagierten Landkreisen, Städten und Gemeinden deutlich zu vermitteln, dass der Bund ihre Probleme ernst nimmt.“

 

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