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Der Deutsche Landkreistag hat gegenüber der Funke Mediengruppe (Donnerstagsausgaben) begrüßt, dass es dem Vermittlungsausschuss gelungen ist, beim Bürgergeld zu einer Einigung zu gelangen, die dem Prinzip von „Fördern und Fordern“ wieder mehr Geltung verschafft. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Auch wenn wir bei unserer sehr grundsätzlichen Kritik am Bürgergeld bleiben, sind im Rahmen des politisch Möglichen im Vermittlungsverfahren viele Verbesserungen erreicht worden. Vor allem der Wegfall der ‚Vertrauenszeit‘ ist gut und richtig, um die Verbindlichkeit im Integrationsprozess zu erhalten und nicht aufzuweichen. Auch dass die Karenzzeiten halbiert wurden und das Schonvermögen um fast die Hälfte abgesenkt wurde, bewirkt eine wesentliche Korrektur des Bürgergeld-Gesetzes: Durch diese Änderungen werden die Anreize erhöht, die Integration in Arbeit nach Kräften voranzutreiben. Dies ist richtig und wichtig. Im Rahmen dessen, was erreichbar war, ist das Vermittlungsergebnis ein guter Erfolg, das wesentliche Forderungen des Deutschen Landkreistages berücksichtigt.“

Noch in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung hätte das Gesetz wichtige Arbeitsanreize in einer Zeit reduziert, in der es sehr viele freie Stellen gibt und der Arbeitsmarkt dringend Arbeitskräfte benötigt. „Wir freuen uns, dass es in den letzten Tagen in den wesentlichen Knackpunkten zu viel Bewegung in die richtige Richtung gekommen ist“, sagte er. Anderenfalls wäre das Gleichgewicht zwischen „Fördern und Fordern“ in eine deutliche Schieflage geraten.

Positiv sei in diesem Zusammenhang außerdem, dass das Sanktionsmoratorium Teil der gefundenen Verhandlungslösung ist. „Wir haben das Moratorium im seinerzeitigen Gesetzgebungsverfahren abgelehnt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Sanktionsurteil festgestellt, dass das Grundgesetz keine voraussetzungslosen Sozialleistungen fordert und Mitwirkungspflichten auch mithilfe finanziellen Drucks durchgesetzt werden können“, so Sager.

„Für uns steht fest: Wer Bürgergeld bekommt, muss sich auch selbst bemühen. Das sind wir auch all denjenigen schuldig, die arbeiten und mit ihren Steuern das Bürgergeld finanzieren. Vor diesem Hintergrund waren gerade die unverbindliche ‚Vertrauenszeit‘ und die zweijährigen Karenzzeiten aus kommunaler Sicht nicht konsensfähig.“ Vor allem die ersten sechs Monate seien für die Arbeitsintegration wesentlich: „Es hätte sonst die Gefahr bestanden, dass während dieser Zeit ein gewisser Gewöhnungseffekt eintritt und es dann umso schwieriger wird, erfolgreiche Integrationsmaßnahmen durchzuführen. Gerade das erste halbe Jahr ist entscheidend, möglichst schnell aus dem Leistungsbezug auszuscheiden. Gut, dass der Verzicht auf Mitwirkungspflichten gestrichen wurde.“

 

 

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