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Der Deutsche Landkreistag hat die Vorschläge der Regierungskommission zur Reform der Krankenhausvergütung als ersten, aber noch nicht ausreichenden Schritt bewertet. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Es ist richtig und notwendig, dass die Vorhaltekosten von Krankenhäusern übernommen werden. Das ist für die Landkreise als Krankenhausträger bedeutsam und ein guter Startpunkt für die nun folgende Reformdiskussion mit allen beteiligten Akteuren.“ Die vorliegenden richtigen Vorschläge allein würden allerdings die strukturelle Unterfinanzierung der Kliniken nicht beenden: „Das ist und bleibt das Hauptproblem, für das wir im Zuge der angekündigten großen Krankenhausreform Lösungen erwarten. Hierbei spielen auch die Länder eine wesentliche Rolle, da sie für die Investitionsförderung und die Standortplanung verantwortlich sind.“

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat gestern ihre dritte Stellungnahme mit Empfehlungen für eine Reform der Krankenhausvergütung vorgestellt. Die Kommission stellt zutreffend dar, dass das heutige System der Fallpauschalen durch die rein leistungs- und mengenorientierte Vergütung erhebliche Fehlanreize bietet. Im Kern soll die geltende Vergütungssystematik daher um eine leistungsunabhängige Vorhaltefinanzierung ergänzt werden.

Die Landkreise seien einer der wichtigsten Träger von Krankenhäusern gerade der Grund- und Regelversorgung, kommentierte der DLT-Präsident. Zugleich seien sie für die Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung verantwortlich. „Viele Krankenhäuser, nicht nur in kommunaler Trägerschaft, befinden sich in extremer Schieflage. Sie können die Preissteigerungen nicht mehr schultern.“ Der Betrieb von Krankenhäusern sei ein Angebot der Daseinsvorsorge und müsse daher dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse genügen und dürfe nicht in erster Linie wirtschaftlicher Logik folgen.

Vor diesem Hintergrund seien die Reformvorschläge ein erster Schritt. „Den Hauptaspekt sehen wir in der Übernahme von Vorhaltekosten – wenngleich nicht in vollständiger Abkehr vom bestehenden System der Fallpauschalen. Gerade in den ländlichen Räumen müssen Häuser und Strukturen finanziert werden, die nicht dauerhaft und regelmäßig genutzt werden und dennoch 24/7 verfügbar sein müssen.“

Die Vorschläge würden allerdings die strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser nicht beenden. „Es wird lediglich das im System befindliche Geld umverteilt. Das ist zu wenig. Auch werden die seit vielen Jahren bestehenden Defizite bei der Investitionsförderung nicht angegangen. Diese Fragen müssen zwingend mit auf den Tisch, wenn der Bund jetzt die breite fachliche Diskussion eröffnet“, so Sager. Dazu gehörten zwingend auch die Länder, die für die Krankenhausplanung und Investitionsförderung zuständig seien. „Deshalb ist der Bericht der Reformkommission ein erster, aber richtiger Schritt.“

 

 

 

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