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Das Präsidium des Deutschen Landkreistages fordert die Länder auf, ihre Zusagen im Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst einzuhalten. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Neueinstellungen von Ärzten und weiterem Personal in den Gesundheitsämtern lösen Dauerkosten aus, für die die Landkreise die erforderlichen Finanzmittel benötigen. Daher haben sich die Länder 2020 verpflichtet, die kommunalen Mehrausgaben unabhängig von einer Beteiligung des Bundes vollständig und dauerhaft auszugleichen. Daran wollen wir die Länder erinnern, denn der Bund beabsichtigt, sich 2026 aus der Finanzierung zurückziehen.“ Das sei auch eine Frage gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet – ebenso wie die Reformen der Krankenhausfinanzierung und der Notfallversorgung.

Unter maßgeblicher Beteiligung des Deutschen Landkreistages ist im Sommer 2020 der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst abgeschlossen worden. „Wir haben darauf gepocht und konnten dies am Ende auch durchsetzen, wonach in dem Pakt beschlossen wurde, dass die durch ihn veranlassten Mehrkosten von den Ländern ausgeglichen werden. Und das außerdem unabhängig davon, wie die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern im Jahre 2023 über die Kostentragung nach Auslaufen der Anschubfinanzierung 2026 ausgehen. Es ging und geht uns darum, dass Personal- und Sachkosten sowie Ausgaben für notwendige Digitalisierungsmaßnahmen von den Ländern vollständig und dauerhaft ausgeglichen werden. Denn schließlich handelt es sich dabei um Dauerlasten, die nicht 2026 enden.“

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat kürzlich auf Initiative der Bundesregierung beschlossen, dass die Mitfinanzierung des Paktes im Jahr 2026 enden soll. „Umso stärker rückt damit die Länderpflicht in den Fokus, die Mehrkosten der Landkreise z. B. infolge der Neueinstellung von Ärzten vollständig auszugleichen und die Gesundheitsämter somit auf Dauer zu stärken – wie es der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst auch beabsichtigt.“

Weiteres großes Thema ist die Krankenhausreform. „Wir fordern, dass die berechtigten Belange der ländlichen Räume ausreichend berücksichtigt werden. Qualitativ hochwertige medizinische Angebote, ambulant wie stationär, müssen auch außerhalb der Ballungsräume gesichert und für die Menschen erreichbar vorgehalten werden.“ Einer der Reformeffekte dürfe jedenfalls nicht sein, dass viele Standorte in ihrer Existenz bedroht wären. „Es geht an dieser Stelle um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland. Ein spürbares Kliniksterben muss verhindert werden.“ Größere und stärker spezialisierte Krankenhäuser seien nicht per se zu kritisieren, fuhr Sager fort. „Aber das ist die Aufgabe der Krankenhausplanung der Länder und keine Verantwortlichkeit des Bundes.“ Er forderte die Bundesregierung daher auf, ihren noch vorzulegenden Gesetzentwurf nach diesen Maßgaben zu gestalten.

Die Krankenhausstruktur weise darüber hinaus enge Bezüge zur ebenfalls geplanten Reform der Notfallversorgung auf. „Die Landkreise stellen fest, dass nach den Vorstellungen der Reformkommission auf direkte Eingriffe in den Rettungsdienst der Landkreise verzichtet werden soll. Das ist positiv. Es muss aber sichergestellt werden, dass im Zusammenspiel beider Reformen weiterhin genug Krankenhäuser in der Fläche in zumutbarer Entfernung vorhanden sind, die Notfallpatienten behandeln können“, so Sager. Es dürfe nicht dazu kommen, dass es in erreichbarem Radius keine Notaufnahmen und Kliniken mehr gibt.

Auch habe der Deutsche Landkreistag wiederholt auf die Situation hingewiesen, dass sich immer mehr Patienten, für die eine Behandlung durch den ambulanten Notdienst sachgerecht wäre, an den Rettungsdienst und die Notaufnahmen der Krankenhäuser wenden würden. „Das ist dringend zu verbessern. Eine gemeinsame oder zumindest digital verbundene Notfallleitstelle für die Rufnummern 112 und 116 117 würde insoweit unseren Vorstellungen entsprechen; dann müsste aber auch der kassenärztliche Notdienst durch diese Leitstellen disponiert werden und es müssten entsprechende Weisungsrechte gegenüber den diensthaben Ärzten bestehen“, so der DLT-Präsident.

 

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