Der Deutsche Landkreistag bewertet die aktuellen Vorschläge zur Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes als einen richtigen Ansatz, der aber noch nicht weit genug geht. Die Länder werden in die Pflicht genommen, eine Ende-zu-Ende-Anbindung ihrer zukünftigen Online-Services sicherzustellen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Das geht nur mit verbindlichen Standards, einer tragfähigen Finanzierungsgrundlage und wirtschaftlichen Betriebsmodellen. Hier bleibt der neue Entwurf eine Antwort schuldig.“
Der vorliegende Kabinettsentwurf für ein neues Onlinezugangsgesetz und weiteren Änderungen für mehr digitale Verwaltung nimmt die Länder in die Pflicht, ihre zukünftigen digitalen Antragsverfahren in die kommunalen Prozesse zu integrieren, also eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung vor Ort zu gewährleisten. Das sei ein längst überfälliger Schritt, so Sager. Erst eine durchgehende Digitalisierung inklusive Schnittstellen entlaste die Kreisverwaltungen und Rathäuser von Mehrfacharbeiten z. B. bei der Datenübernahme in die Fachverfahren zur Erstellung von Bescheiden. „Es ist notwendig, durchgehend digitale Prozesse mit klar definierten Anforderungen zu etablieren und auf diese Weise perspektivisch das Verwaltungsverständnis grundlegend zu verbessern. Ohne eine solche grundständige Digitalisierung inklusive Schnittstellen gibt es keinen wirklichen Fortschritt für die Kommunalverwaltungen, denn Mehrfacharbeiten und die Erstellung von Bescheiden in Papierform bleiben bis auf Weiteres behördlicher Standard.“
Dass der Kabinettsentwurf die Notwendigkeit von Standards und Schnittstellen betont, sei gut und richtig, greife aber zu kurz. „Nun kommt es darauf an, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Hier müssen Bund und Länder ausreichende Finanzmittel und verbindliche Standards zur Verfügung stellen. Der Bund ist aufgefordert, den IT-Planungsrat zu einer echten Standardisierungsorganisation mit einem angemessenen Unterbau auszugestalten, um die angekündigte Standardisierungsagenda auch umsetzen zu können.“ Darüber hinaus müssten Standards für verbindlich erklärt werden. „Ohne die verbindliche Vorgabe von Schnittstellen, Standards und Strukturen wird die Änderung des OZG erneut nahezu verpuffen“, befürchtet er. „Auch fehlt es an einer dauerhaft tragfähigen Finanzierungsgrundlage. Wir fordern deshalb von den Ländern eine echte Ende-zu-Ende-Anbindung und einen Betrieb zu fairen Preisen“, so der DLT-Präsident abschließend.