Der Deutsche Landkreistag hat zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes betont, dass es für die Landkreise, Städte und Gemeinden das verfassungsrechtliche Fundament darstellt. Präsident Reinhard Sager sagte: „Das Grundgesetz misst der kommunalen Selbstverwaltung einen sehr hohen Stellenwert zu. Dabei geht es um Selbstgestaltung vor Ort im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des bürgerschaftlichen Engagements. Das zu sichern, sollten Bund und Länder stets auch als ihre Aufgabe verstehen.“

Für die individuellen Herausforderungen würden die Menschen und die Landkreise in den Rahmenbedingungen Unterstützung von Ländern und Bund benötigen. „Nicht um Bevormundung und Besserwisserei des Staates muss es gehen, sondern um Hilfe zur Selbsthilfe. Zuallererst kommt es auf eine verantwortungsbewusste und gestaltungswillige kommunale Selbstverwaltung vor Ort an“, so Sager.

Das Grundgesetz stelle die Würde des Menschen und seine Rechte ganz bewusst ins Zentrum, betrachte ihn aber zugleich als Mitglied einer Gemeinschaft. „Das ist der tiefere Sinn von Art. 28 GG, der den Gemeinden und Kreisen das Recht gewährleistet, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen staatlicher Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“

Das Bundesverfassungsgericht habe deshalb 2017 ausdrücklich herausgestellt, dass die Länder keine Regelungen treffen dürfen, die mit der grundgesetzlichen Selbstverwaltungsgarantie unvereinbar sind. „Das Grundgesetz mitsamt der Selbstverwaltungsgarantie sichert überall in Deutschland die bürgerschaftliche Selbstbestimmung in den Kommunen, was auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung und eine finanzielle Mindestausstattung umfasst. Dafür tritt der Deutsche Landkreistag seit Langem im wohlverstandenen Geiste des Grundgesetzes ein“, so der DLT-Präsident.

 

Ansprechpartner

Pressesprecher

Dr. Markus Mempel

030 590097-312
0160 7227253
markus.mempel@landkreistag.de
presse@landkreistag.de

Sekretariat

030 590097-349
presse@landkreistag.de

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.