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Der Deutsche Landkreistag hat vor dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen noch einmal sehr deutlich hervorgehoben, dass die Landkreise einen echten Politikwechsel im Bund erwarten. Präsident Landrat Dr. Achim Brötel sagte: „Wir fordern mit Nachdruck spürbare Verbesserungen für die kommunale Ebene und erwarten einen echten politischen Neuanfang. Dafür ist es zwingend notwendig, Ausgabepflichten und Einnahmen endlich wieder miteinander in Einklang zu bringen. Ohne eine ehrliche Reform des Sozialstaats, von der klare Impulse ausgehen, dass Ausgaben auch zurückgeführt werden müssen, wird das nicht funktionieren. Forderungen der Landkreise nach Wegfall des Rechtskreiswechsels für neu einreisende ukrainische Geflüchtete, mehr Arbeitsanreizen im Bürgergeld oder Einsparungen beim Elterngeld müssen unbedingt berücksichtigt werden. Vizepräsident Landrat Sven Ambrosy unterstrich dies: „Der Bürokratieabbau muss intensiv vorangetrieben und die Migration muss begrenzt und gesteuert werden. Die Koalitionäre müssen die Kraft haben, hier einen wirklichen Unterschied zu ihren Vorgängern zu machen. Das beinhaltet in ganz zentraler Weise auch die längst überfällige Konsolidierung der Kommunalfinanzen.“

Dazu müsse der prozentuale kommunale Umsatzsteueranteil verdreifacht werden, was den Landkreisen, Städten und Gemeinden endlich wieder Luft zum Atmen verschaffen würde, so Brötel. „Wir sehen uns Ende 2024 mit einem kommunalen Defizit von mehr als 20 Mrd. € konfrontiert. So kann es auf gar keinen Fall weitergehen. Staatliche Strukturen leben von unten, nicht von oben. Die kommunale Ebene ist von daher im Grunde der wichtigste Teil des Staates, der deshalb auch handlungsfähig bleiben muss.“

Er fuhr mit Blick auf die Sozialthemen fort: „Die Streichung der Karenzzeiten beim Wohnen und bei der Vermögensanrechnung würde allein beim Bürgergeld sowie in der Sozialhilfe zu Einsparungen in Höhe von bis zu 250 Mio. € pro Jahr führen. Damit könnten die Arbeitsanreize im Bürgergeld erhöht werden.“ Außerdem sei es von Anfang an schlicht falsch gewesen, ukrainischen Geflüchteten Zugang zum Bürgergeld zu gewähren. „Das muss für die Zukunft, das heißt für neu zu uns kommende Geflüchtete aus der Ukraine entfallen, so dass das Asylbewerberleistungsgesetz wie auch für Flüchtlinge aus anderen Ländern einschlägig ist.“

Ambrosy kam beispielsweise auf die Einkommensgrenze beim Elterngeld für Paare und Alleinerziehende von derzeit 200.000 € zu sprechen: „Diese sollte auf 100.000 € abgesenkt werden. Bei Eltern mit hohem Jahreseinkommen sollten solche Subventionen nicht mehr gewährt werden. Das können wir uns angesichts der Höhe der Staatsschulden nicht leisten.“

Bei erwerbstätigen Menschen und ihren Familien ist die Förderung vorrangig über erhöhte Steuerfreibeträge vorzunehmen, sagte er weiter. „Anstelle höherer Steuerzahlungen und anschließend gewährter Sozialleistungen ermöglicht dies den Betroffenen größere Spielräume.“

Brötel warnte abschließend von einer kostspieligen Ausweitung an anderer Stelle, die unbedingt unterbleiben müsse: „Der Übergang der Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung von der Eingliederungshilfe in die Jugendhilfe – inklusive Lösung genannt – darf nicht kommen. Dieses Vorhaben wäre sehr teuer und sehr aufwändig für die Verwaltung. Wir können nicht immer weiter draufsatteln, sondern müssen auch einmal bereit sein, den Status quo zu akzeptieren“.

 

 

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