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Der Deutsche Landkreistag begrüßt die Ankündigung des Bundes, Abschiebungen nach Syrien wieder zu intensivieren, wo immer das rechtlich möglich ist. Gemeinsam mit anderen europäischen Staaten gilt es, hier konsequent vorzugehen und Rückführungen zügig zu ermöglichen. DLT-Präsident Dr. Achim Brötel sagte dazu: „Der Aufenthalt geflüchteter Menschen aus Syrien war von vorneherein nur befristet angelegt. Inzwischen bestätigen auch immer mehr Verwaltungsgerichte, dass dafür kein Flüchtlingsschutz, kein subsidiärer Schutz und kein Asylrecht mehr begründet ist. Das gilt insbesondere für Straftäter, Gefährder und Personen ohne Aufenthaltsrecht. Der Bund muss deshalb jetzt die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen schaffen, um auch handeln zu können.“

Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Debatte sowie der Ankündigungen des Bundesinnenministers, Rückführungsvereinbarungen zu treffen, fordert der Deutsche Landkreistag ein belastbares Konzept mit eindeutigen Zuständigkeiten, schnellen Verfahren und einer engen Abstimmung mit den Ländern und der Bundespolizei (Flug- und Sammelrückführungen, Pass-/Laissez-Passer-Beschaffung, Identitätsklärung).

„Wir erwarten vom Bund klare Länderleitlinien zur Sicherheitslage, ein transparentes Prüf- und Dokumentationsschema für Einzelfallentscheidungen sowie verlässliche Kapazitäten für den Vollzug – einschließlich Dolmetschern, medizinischer Begleitung und Rückkehrberatung“, so Brötel. „Ein vergleichbares Vorgehen halten wir im Übrigen aber auch in Bezug auf Afghanistan für sinnvoll.“

Es gehe um Sicherheit, Ordnung und Verlässlichkeit – und darum, die Kommunen beim Vollzug nicht allein zu lassen, betonte Brötel. „Wir brauchen jetzt Rechtssicherheit und Tempo: rasch wirksame Vereinbarungen mit Syrien, beschleunigte Gerichtsverfahren sowie eine auskömmliche Finanzierung der Rückführungs- und Unterbringungskosten. Nur so stellen wir Akzeptanz her.“

Dazu gehört auch eine weitere Maßnahme zur finanziellen Entlastung der kommunalen Ebene: „Der Bund muss die flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten endlich wieder vollständig übernehmen, wie das bereits zwischen 2015 und 2021 der Fall war. Allein 2024 lagen die diesbezüglichen Mehrkosten für die Landkreise und Städte bei 3,4 Mrd. €. Das wäre ein weiterer einfacher, aber sehr wirksamer Schritt, um die Landkreise und Städte sofort ein Stück weit finanziell zu entlasten.“

 

 

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