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Der Deutsche Landkreistag hat anlässlich seiner heutigen Präsidiumssitzung in Berlin die Länder aufgefordert, ihre in den Landesverfassungen verankerte Pflicht zum vollständigen und rechtzeitigen Mehrbelastungsausgleich gegenüber den Landkreisen, Städten und Gemeinden künftig auch tatsächlich und ohne Ausnahmen anzuwenden. Hintergrund sind die laufenden Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität“ und der geplante Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen. Präsident Landrat Dr. Achim Brötel und Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke betonten: „Es gibt keine Konnexität nach Lust und Laune oder nach der eigenen Kassenlage. Das Prinzip ist vielmehr ganz einfach: Wer Aufgaben auslöst, muss auch die Folgen auf der kommunalen Ebene bezahlen. Wenn der Bund Gesetze beschließt, dürfen sich die Länder deshalb nicht länger wegducken. Sie sind nämlich verfassungsrechtlich verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrbelastungen der Kommunen vollständig und rechtzeitig auszugleichen – ohne Schwellenwerte, ohne Quoten und ohne Verzögerung.“

Das Präsidium begrüßt es, dass der im Koalitionsvertrag verankerte Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ nun konkretisiert werden soll, warnt aber zugleich vor halben Lösungen. Eine Verständigung zwischen Bund und Ländern über einen Mechanismus in der Umsatzsteuerverteilung dürfe nicht dazu führen, dass die Kommunen am Ende erneut auf einem erheblichen Teil der Zusatzlasten sitzen bleiben. „Zwischen Bund und Ländern geht es um die Verteilung der Umsatzsteuer und um Deckungsquoten. Zwischen Ländern und Kommunen geht es dagegen um einen klaren, in allen 13 Flächenländern verfassungsrechtlich garantierten Mehrbelastungsausgleich, und zwar in voller Höhe ohne jegliche Abstriche. Diese beiden Regelkreise sind zwar nicht direkt verbunden. Aber wenn Bund und Länder miteinander eine höhere Umsatzsteuerbeteiligung vereinbaren, hilft das faktisch am Ende auch den Kommunen“, so Brötel.

Die kommunalen Spitzenverbände haben dies zuletzt in einer gemeinsamen Stellungnahme an Kanzleramtsminister Thorsten Frei, Staatsminister Dr. Michael Meister und den Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Dr. Fedor Rose, unterstrichen. Darin machen sie deutlich, dass die bislang vorliegenden Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe immer noch nicht hinreichend sicherstellen, dass die infolge neuer Bundesgesetze bereitgestellten Mittel tatsächlich auch bei der ausführenden Ebene ankommen – und diese ausführende Ebene sind in aller Regel gerade die Kommunen.

„Wir erinnern daran, dass die Landesverfassungen den Kommunen bei neuen oder wesentlich geänderten Gesetzen mit Kostenfolgen einen umfassenden Anspruch auf Mehrbelastungsausgleich gewähren, der alle Verwaltungs- und Personalaufwände umfasst und zeitgleich mit der Aufgabenübertragung zu regeln ist. Verweise auf spätere, noch auszuhandelnde Lösungen sind damit von vorneherein nicht vereinbar. Wir brauchen keine neuen Schlagworte, sondern die konsequente Anwendung geltenden Verfassungsrechts“, stellte Henneke klar. Die Erfahrungen mit dem Deutschlandticket und dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hätten gezeigt, wie schnell es sonst dazu kommt, dass die Kommunen nach einer kurzen Phase der Bundesförderung auf dauerhaft hohen Personalkosten sitzen bleiben. Das darf sich nicht wiederholen.

Vor diesem Hintergrund forderten Brötel und Henneke, dass der von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitete Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Veranlassungskonnexität unmissverständlich festschreiben müsse, dass die stärkere Orientierung an der Veranlassungskonnexität zwischen Bund und Ländern über die Umsatzsteuerverteilung erfolgt. Zugleich müsse klargestellt werden, dass der umfassende Mehrbelastungsausgleichsanspruch der Kommunen gegenüber den Ländern hiervon unberührt bleibt und bei allen neuen sowie allen nicht nur unerheblichen Aufgabenänderungen, die den Kommunen übertragen werden, lückenlos und zeitgleich gewährleistet wird.

„Voraussetzung ist, dass Bund und Länder sich ehrlich machen: Neue oder ausgeweitete Aufgaben gibt es nur dort, wo ihre Finanzierung schon zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses nachhaltig gesichert ist. Die Landkreise sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Aber: Wir sind nicht bereit, strukturelle Finanzierungsdefizite anderer staatlicher Ebenen dauerhaft auszugleichen“, so Brötel abschließend.

Zum Hintergrund:

Die vom Kanzleramtsminister geleitete Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität“ soll das im Koalitionsvertrag verankerte Bekenntnis zur stärkeren Orientierung am Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ vor Beginn der Beratungen über den geplanten Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen konkretisieren. In der Arbeitsgruppe wirken Vertreter von Bundregierung, Ländern, Deutschem Bundestag und kommunalen Spitzenverbänden mit. Für den Deutschen Landkreistag nimmt der Hauptgeschäftsführer teil.

 

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