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Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund bewerten die Ergebnisse der Sozialstaatskommission positiv. DLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Kay Ruge und DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. André Berghegger begrüßten, dass Sozialleistungen stärker gebündelt und Verfahren vereinfacht werden sollen. „Damit ist der Anfang gemacht, um den Sozialstaat einfacher, übersichtlicher und für die Bürger nachvollziehbarer zu machen. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben dazu in kurzer Zeit einen breiten Konsens erreichen können: ein einheitliches Sozialleistungssystem mit weniger Behörden, Schnittstellen und Doppelzuständigkeiten. Davon hat das gesamte Land etwas, Bürger und Verwaltung. Bund, Länder und Kommunen senden damit ein starkes Signal. Eine Lösung für die dramatische kommunale Finanzlage ist damit freilich nicht verbunden.“

Ein einheitliches Leistungsrecht und die damit einhergehende notwendige Modernisierung der Sozialverwaltung müssen auch dazu führen, dass Prozesse digitalisiert und weitgehend automatisiert werden. Dies führt nicht nur zu mittelfristigen Entlastungen der Verwaltung, sondern schafft durch schnelle Prozesse auch Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates. Diese Prozessveränderungen sind in den Empfehlungen der Sozialstaatskommission enthalten und müssen parallel zum Gesetzgebungsverfahren vorbereitet werden.

DLT und DStGB hoben hervor, dass in diesem einheitlichen Sozialleistungssystem künftig Wohngeld und Kinderzuschlag mit dem Bürgergeld und der Sozialhilfe zusammengeführt werden sollen. „Weniger Übergänge, weniger Systemwechsel in Abhängigkeit vom monatlichen Arbeitseinkommen, mehr Transparenz – das hilft den Menschen unmittelbar und kann zugleich die Verwaltung spürbar entlasten“, so Ruge. Für die Umsetzung biete es sich an, auf die vorhandenen Strukturen zu setzen: Jobcenter für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Sozialämter für nichterwerbsfähige Personen. „Damit macht man aus vier Behördensträngen zwei und baut zudem auf bewährten dezentralen Strukturen auf. Eine weitgehende kommunale Verankerung ist sinnvoll und erforderlich, weil Sozialleistungen dort funktionieren müssen, wo Menschen leben“, betonte Berghegger.

Die Kommission war im Arbeitsauftrag allerdings so beschränkt, dass die notwendige Debatte über Standards und Finanzierbarkeit des Sozialstaates hier nicht geführt werden konnte, so Ruge weiter: „Die Kommunen hatten im vergangenen Jahr ein Defizit von über 30 Mrd. €, was an der dramatischen Kostendynamik im Sozialbereich liegt. Landauf, landab kippen die kommunalen Haushalte in die tiefroten Zahlen. Die aus kommunaler Sicht und auch gesamtstaatlich gebotene Debatte vor allem in Bezug auf Kostentreiber wie die Eingliederungshilfe oder die Kinder- und Jugendhilfe war nicht Gegenstand der Kommission und muss an anderer Stelle dringend einer Lösung zugeführt werden, wie die Sozialstaatskommission zutreffend festhält.“ Dazu habe das Bundeskanzleramt bereits Länder und kommunale Spitzenverbände in ein Arbeitsgremium eingeladen, um diese Fragen sehr zügig anzugehen.

„Das ist gut und richtig“, bewertete Berghegger. „Wir sehen dem mit großer Erwartung entgegen. Vor diesem Hintergrund konnte die Sozialstaatskommission auf Drängen der kommunalen Spitzenverbände lediglich auf die bedrückende kommunale Finanzlage hinweisen.“ Es werde sich mithin an anderer Stelle entscheiden, ob es gelingt, auch über Standards und Finanzierbarkeit zu Ergebnissen zu gelangen, die die kommunale Ebene entlasten.

 

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