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Zum heutigen Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz erklärt der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Dr. Achim Brötel: „Der heutige Kabinettsbeschluss ist an einem für die Landkreise ganz entscheidenden Punkt deutlich besser als der ursprüngliche Gesetzentwurf. Die geplante zeitliche Streckung der Leistungszuschläge für Pflegebedürftige in Heimen ist vom Tisch. Damit ist auch die damit verbundene milliardenschwere zusätzliche Belastung der kommunal finanzierten Hilfe zur Pflege abgewendet. Das ist ein wichtiger Erfolg und zeigt, dass unsere sehr deutlichen Warnungen gehört worden sind.“

Der Deutsche Landkreistag hatte immer wieder gefordert, dass die Pflegeversicherung nicht dadurch finanziell stabilisiert werden darf, dass die Rechnung an die Pflegebedürftigen und anschließend an die Sozialämter der Landkreise weitergereicht wird. „Genau diese Gefahr bestand bei der ursprünglich geplanten Streckung der Leistungszuschläge. Dass die Bundesregierung davon nun Abstand genommen hat, begrüßen wir ausdrücklich“, so Brötel.

Gleichwohl bleibt die finanzielle Situation der Hilfe zur Pflege äußerst angespannt. Ihre Ausgaben steigen seit Jahren dramatisch. Auch der jetzt beschlossene Gesetzentwurf geht noch von zusätzlichen Belastungen der Länder und Kommunen aus. Positiv ist allerdings, dass die ab 2029 vorgesehene jährliche Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung diese Belastung schrittweise wieder reduzieren soll.

„Entscheidend ist jetzt, dass diese Richtung im parlamentarischen Verfahren beibehalten wird. Die kommunalen Haushalte dürfen nicht erneut zum Ausfallbürgen für Finanzierungsprobleme anderer Sozialversicherungssysteme werden. Die Landkreise tragen bereits heute Milliardenbeträge für die Hilfe zur Pflege mit hoher Kostendynamik. Dass die Bundesregierung im Gesetzentwurf ausdrücklich ankündigt, mögliche Anpassungen zur Entlastung der Kommunen zu prüfen, ist richtig. Diesem Prüfauftrag müssen dann aber auch konkrete Schritte folgen.“

 

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