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Der Bundesausschuss der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“ hat sich auf seiner Bundestagung am 5.11.2026 in der Gemeinde Simmerath klar zum von der Bundesregierung geplanten Pachtpreisdeckel für Windenergieanlagen positioniert. Der Ausschuss lehnt die geplante gesetzliche Begrenzung der Pachtzahlungen für Windenergieflächen entschieden ab. Der sogenannte Pachtpreisdeckel greift in die Eigentumsrechte der Kommunen ein, beschneidet ihre Einnahmemöglichkeiten und wird die Bereitschaft verringern, Flächen für Windenergieanlagen bereitzustellen. Er warnt vor Einnahmeverlusten und einem Rückschlag für die Energiewende und fordert die Bundesregierung auf, den geplanten Pachtpreisdeckel für Windenergieanlagen zu streichen, die freie Vereinbarung angemessener Pachten zu erhalten und stattdessen das Ausschreibungssystem für Windenergie zu verbessern, erklärt der Vorsitzende des Ausschusses, Moritz Petry (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz).

Was steckt hinter dem Pachtpreisdeckel?

Bislang können Grundstückseigentümer und Windenergieunternehmen die Pacht frei vereinbaren. Künftig will der Bund diese Zahlungen gesetzlich begrenzen. Die Obergrenze soll sich an 3,5 Prozent des rechnerisch erzielbaren Stromerlöses orientieren. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch Einsparungen bei der Windenergieförderung von rund 773 Millionen Euro bis 2032. Ob diese tatsächlich erreicht werden, ist umstritten.

Kommunen dürfen nicht die Zeche zahlen

Für viele Städte, Landkreise und Gemeinden sind Pachteinnahmen aus Windenergie eine wichtige Finanzierungsquelle – etwa für kommunale Infrastruktur, Wiederbewaldung und den klimastabilen Waldumbau. Zugleich stellen sie ihre Grundstücke über Jahrzehnte zur Verfügung und müssen erhebliche Eingriffe durch Windräder, Zufahrtswege und Leitungen hinnehmen. „Die Bundesregierung will die Energiewende günstiger machen – auf Kosten der kommunalen Grundstückseigentümer. Das kann nicht der richtige Weg sein. Wer kommunale Flächen für Windenergie nutzen will, muss dafür auch einen angemessenen Preis zahlen dürfen. Der Bund darf den Kommunen nicht eine wichtige Einnahmequelle beschneiden“, kritisiert der Ausschussvorsitzende Moritz Petry.

„Auch die finanzielle Beteiligung der Gemeinden am Windstrom nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist kein Ersatz für Pachteinnahmen,“ stellt Dr. Klaus Ritgen, Beigeordneter des Deutschen Landkreistages, klar. Denn die Pacht vergüte die Nutzung des Grundstücks, während die EEG-Beteiligung allen betroffenen Standortgemeinden zugutekommen könne – unabhängig davon, wem die Flächen gehörten. Ritgen warnt: „Beide Zahlungen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Pachtdeckel würde Windenergieausbau bremsen

Werden Windenergieflächen wirtschaftlich unattraktiver, könnten weniger Grundstückseigentümer bereit sein, ihre Flächen zur Verfügung zu stellen. Damit droht der Pachtpreisdeckel ausgerechnet den Ausbau zu erschweren, den die Bundesregierung beschleunigen will.

„Ohne Flächen keine Windräder – und ohne Windräder keine Energiewende. Wer die Pachteinnahmen künstlich begrenzt, greift in den Markt ein und gefährdet die Bereitschaft, geeignete Flächen bereitzustellen. Ein staatlich verordneter Pachtpreisdeckel ist kein marktwirtschaftliches Instrument, sondern ein dirigistischer Eingriff in die Preisbildung. Wir brauchen mehr Anreize für die Energiewende statt staatlicher Preisvorgaben und neuer Investitionshemmnisse“, so Bernd Düsterdiek, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und Geschäftsführer des Bundesausschusses „Deutscher Kommunalwald“.

Bernd Goffart ist Bürgermeister der Gemeinde Simmerath, die mit ihrem Windpark nach dem „Simmerather Modell“ Aufsehen bis auf Bundesebene erregt hatte. „Beim ‚Simmerather Modell‘ generiert der Windpark Einnahmen, die in den Gemeindehaushalt einfließen. Der entscheidende Bestandteil sind die Pachteinnahmen. Der Windpark ist damit eine verlässliche Einnahmequelle angesichts der vielen, rasant steigenden Ausgaben, die Bund und Länder den Kommunen auferlegen. Die Deckelung der Pachteinnahmen wäre wiederum eine einseitige Belastung der Kommunen wohingegen die Energieversorger weiterhin freie Hand bei der Strompreisgestaltung hätten und ihre Ersparnisse nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben müssten“, so Bürgermeister Goffart. „Die Einnahmen sind ein wichtiger Faktor für die Akzeptanz in der Bevölkerung, denn die sie kommen jedem Einzelnen, der hier wohnt, zugute.

Kommunen fordern: Wettbewerb verbessern statt Pachten deckeln

Die Städte, Landkreise und Gemeinden unterstützen das Ziel, die Kosten der Energiewende zu begrenzen und damit den Strompreis zu senken. Ein staatlich verordneter Pachtpreisdeckel, der die Eigentumsrechte und wirtschaftlichen Interessen kommunaler Flächeneigentümer zu beschneidet, ist dafür jedoch der falsche Weg. Stattdessen müssen die Ausschreibungsbedingungen für Windenergie so weiterentwickelt werden, dass auch Energieversorger ihren Teil dazu beitragen, dass überzogene Strompreissteigerungen vermieden werden.

Gemeinsamer Forstausschuss: Sprachrohr des Deutschen Kommunalwaldes

Der Gemeinsame Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“ ist die repräsentative Interessenvertretung waldbesitzender Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland und das Sprachrohr des deutschen Kommunalwaldes. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städtetages.

 

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