Vor dem morgigen Treffen von Bundesministerin von der Leyen mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden wies der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré, darauf hin, dass es für die Existenzsicherung von Kindern wichtig sei, dass die Leistungen
bei ihnen ankommen und dort ihren Bestimmungszweck erfüllen. „Die Landkreise haben immer wieder die Erfahrung gemacht, dass dies bei Sachleistungen oder Gutscheinen in einer gut ausgebauten Infrastruktur leichter zu bewerkstelligen ist als bei monetären Leistungen“, so der Verbandspräsident. Die Überlegungen von Ministerin von der Leyen gingen daher in die richtige Richtung. „Allerdings werden die Angebote vor Ort von den Landkreisen, Städten und Gemeinden vorgehalten und verantwortet. Eine Einflussnahme seitens des Bundes kann es hier nicht geben.“
Duppré sagte, dass der Bund die bedürftigen Kinder finanziell so ausstatten müsse, dass sie die vor Ort vielfältig vorhandenen Angebote für soziale Teilhabe und für Bildung in Anspruch nehmen können. Das habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen gefordert. Die Angebote selbst seien aber Sache von Ländern und Kommunen und vor allem nach den örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich, betonte Duppré: „Die Koordinierung kann hier nur durch die kommunalen Träger erfolgen. Für die Landkreise ist dies im ländlichen Raum mit einer nur dünn ausgebauten Infrastruktur eine besondere Herausforderung. Sofern dies Mehrkosten verursacht, sind sie vom Bund zu erstatten. Eine Rolle der Bundesagentur für Arbeit, mit der die kommunalen Träger Hartz IV gemeinsam ausführen, kann es in diesem Bereich dagegen nicht geben.“
Abschließend hielt Duppré fest, dass über die zukünftige Höhe der Regelsätze noch nichts gesagt sei. Er verwies darauf, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neubemessung der Regelsätze nicht zwingend zu einer höheren Leistung führe. „Das Gericht hat betont, dass die Leistungen der Höhe nach nicht evident unzureichend sind. Vielmehr geht es vorrangig um eine transparente und nachvollziehbare Bemessung der Regelsätze für Erwachsene und insbesondere für Kinder.“