Gleichpreisigkeit und Versorgungssicherheit für den ländlichen Raum müssen gewährleistet werden

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Energiekonzept der Bundesregierung fordert der Deutsche Landkreistag, in ländlichen Gebieten auf Dauer flächendeckend eine bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten.

Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Wir sehen in dem von uns insgesamt begrüßten Konzept ein klares Signal für den Ausbau Erneuerbarer Energien. Die Landkreise investieren bereits seit Jahren in diesen Energiezweig, stellen eigene Energiekonzepte auf, treiben die energetische Gebäudesanierung voran und fördern Anlagen der dezentralen Energieversorgung. Zudem tragen sie als Lieferanten Erneuerbarer Energien und Betroffene bei der Errichtung von Netzen und Speicherkapazitäten Lasten, die ausgeglichen werden müssen.“

Die 301 Landkreise seien in vielfältiger Weise durch die im Energiekonzept angesprochenen Handlungsfelder betroffen und bereit, ihren Beitrag zum Gelingen des Konzepts zu leisten. Sie würden dabei allerdings z.B. bei der Erzeugung regenerativer wie konventioneller Energie, dem Netzausbau, der Energiespeicherung und der Nutzung der CCS-Technologie besondere Lasten tragen müssen. „So betrifft etwa die Errichtung von Energiespeichern die Fläche in besonderer Weise, weil derartige Anlagen nicht in Ballungszentren errichtet werden. Gleiches gilt für den wichtigen Ausbau von Leitungsnetzen. Daher müssen die Landkreise auch von den Vorteilen der Energiewende profitieren. Wir fordern ein deutliches Bekenntnis der Bundesregierung zum Prinzip der flächendeckenden Versorgung bei bundesweiter Gleichpreisigkeit“, so Duppré.

Es sei der Bevölkerung im ländlichen Raum nicht zu vermitteln, wenn ihnen einerseits neue Belastungen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit zugemutet werden und sie andererseits über höhere Energiepreise stärker zur Kasse gebeten würden. „Im Gegensatz dazu sind die Ballungsräume von den Lasten der Energiegewinnung und -erzeugung kaum betroffen, so dass es hier zu einer gerechten Balance von Vor- und Nachteilen kommen muss.“

Darüber hinaus müsse auf die Belange der Bevölkerung und die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort Rücksicht genommen werden. „Die Wirtschaftskraft ländlicher Räume darf ebenso wie die Lebensqualität nur insoweit eingeschränkt werden, als dies im Interesse der Versorgungssicherheit unverzichtbar ist. Die Auswahl der Standorte und Leitungstrassen muss deshalb mit großer Sorgfalt und unter Abwägung aller relevanten Belange erfolgen“, so Duppré abschließend.

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