Anlässlich des heute stattfindenden 5. Nationalen IT-Gipfels hat der Deutsche Landkreistag die Chancen des Einsatzes von IT in der Verwaltung betont, aber auch vor bestehenden Risiken und Gefahren beim elektronischen Umgang mit

Informationen hingewiesen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Innovative IT-Angebote können Behördendienste der Kommunen vereinfachen und transparenter machen. Es liegt eine große Chance darin, Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen zu verbessern. Allerdings muss gerade vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen ein besonderes Augenmerk auf Datensicherheit und den Schutz persönlicher Informationen gelegt werden.“

E-Health-Anwendungen, Geodatendienste, der neue elektronische Personalausweis oder die beabsichtigte Erweiterung des Projektes der einheitlichen Behördenrufnummer 115 auf das Internet seien nur einige der zahlreichen Beispiele, wie elektronische Anwendungen die Angebotspalette der kommunalen Dienstleistungen bereichern. „Die Landkreise versprechen sich vom IT-Gipfel Rückenwind für die vielfältigen Anstrengungen auf kommunaler Ebene, Verwaltungsabläufe z.B. im Wege elektronischer Medien effektiver und bürgerfreundlicher zu gestalten“, so Henneke.

Auf der anderen Seite müssten eGovernment-Anwendungen auch unter Datenschutzgesichtspunkten sicher ausgestaltet werden. „Die Diskussionen um GoogleStreetView oder die jüngsten Enthüllungen von WikiLeaks bringen ganz grundsätzliche Fragen zum Schutz von Informationen der Bürger, Unternehmen und staatlichen Stellen zum Vorschein. Diesen berechtigten Interessen muss Rechnung getragen werden, damit am Ende bessere und sicherere Systeme stehen. Transparenz öffentlicher Verwaltung darf nicht auf Kosten der Datensicherheit teuer erkauft werden.“

Daher steht der Deutsche Landkreistag etwa der Technologie des Cloud Computing für den Bereich der öffentlichen Verwaltung noch skeptisch gegenüber, solange Risiken nicht klar ausgeräumt sind. Allerdings gäbe es auch gute Beispiele: „Wir begrüßen, dass die Geodatenanbieter nunmehr einen Datenschutz-Kodex vorgelegt haben, der das Ziel hat, die Akzeptanz der Dienste zu fördern, indem er im Wege der Selbstverpflichtung Grundsätze für einen angemessenen Ausgleich der Interessen von Berechtigten, Nutzern und Anbietern festlegt.“ Das sei der richtige Weg in das digitale Zeitalter, so Henneke abschließend.

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