Der Deutsche Landkreistag hat anlässlich der heute vorgestellten Eckpunkte für einen beschleunigten Ausbau der Energienetze eingefordert, dabei nicht die Interessen des ländlichen Raumes zu vernachlässigen.
Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den Netzausbau beschleunigen will. Es steht außer Frage, dass hierfür sowohl eine Verstärkung der Übertragungsnetze als auch eine Modernisierung der vorhandenen dezentralen Verteilernetze erforderlich ist. Aus Sicht der Landkreise ist dabei die flächendeckende Versorgung des ländlichen Raums mit Energie zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten.“ Zudem seien mit Blick auf den Bau neuer Hochspannungsleitungen eine sorgfältige Standortwahl und kompensierende Maßnahmen notwendig. „Für all diese Fragen ist es von Vorteil, wenn die Landkreise vor Ort koordinierend und akzeptanzfördernd wirken.“
Im Zusammenhang mit dem Bau von Fernleitungen werde stets zu prüfen sein, in welchen Fällen es technisch möglich und ökonomisch vertretbar sei, Erdkabel statt Freileitungen einzusetzen. „Generell muss der Ausbau der Netze mit Augenmaß erfolgen, weil für viele Landkreise und deren Bevölkerung auch Nachteile bestehen können, die ausgeglichen werden müssen. Generell aber sind wir der festen Überzeugung, dass die Fläche vom Netzausbau wegen der Einspeisung regenerativer Energien wie Wind und Biomasse profitieren wird, wenn es gelingt, den Belangen des ländlichen Raumes hinreichend Rechnung zu tragen“, so Duppré.
Der Ausbau der örtlichen Verteilernetze dürfe sich nicht vor allem auf die Ballungsräume konzentrieren. Vielmehr seien die Netze flächendeckend zu erhalten und bedarfsgerecht auszubauen. „Ungeachtet der vergleichsweise höheren Netzkosten dürfen die Energiepreise in ländlichen Räumen das Energiepreisniveau in Ballungsräumen grundsätzlich nicht übersteigen. Denn der ländliche Raum trägt einen erheblichen Teil der mit der Energiegewinnung und dem Energietransport verbundenen Belastungen. Hier stehen die Windräder, Solar- und Biogasanlagen.“
Auch müsse berücksichtigt werden, dass die Netze zunehmend „intelligenter“ werden: „In der Idee der ‚Smart Grids‘ liegt eine große Chance, durch eine Verbindung von Stromübertragungs- und Informationstechnologien in Zukunft Stromerzeugung, Speicher und Verbraucher stärker zusammenzubringen und das Stromnetz besser zu steuern. Bedingung dafür ist aber auch das Vorhandensein entsprechender Glasfasernetze für Breitbandinternet, die gemeinsam mit den Stromkabeln verlegt werden müssen. Dadurch profitiert nicht nur der nötige Ausbau des schnellen Internets im ländlichen Raum, sondern es wird zudem eine sinnvolle Verknüpfung von Zukunftstechnologien geschaffen“, stellte Duppré fest.
Generell könnten die Landkreise koordinierend und ausgleichend wirken, um die Akzeptanz derartiger Maßnahmen in der Bevölkerung zu verbessern. Der Umgang mit unterschiedlichen Nutzungskonflikten sei ihnen aus Bereichen wie Bauen, Regionalplanung oder Abfallentsorgung bekannt. „Denn fest steht: Nur mit stark ausgebauten Netzen werden wir die Energiewende hin zu mehr erneuerbaren Energien bewältigen können. Ohne moderne und stabile Netze wird das nicht möglich sein. Dazu können bundes- und landesrechtlich festgeschriebene Mitwirkungsrechte der Landkreise bei der Netzplanung einen nicht unerheblichen Beitrag leisten.“ Dies sei gerade dann sinnvoll, wenn wie vorgeschlagen der Bund künftig durch Aufstellung eines Bundesnetzplanes mehr Kompetenzen erhalten solle, so Duppré abschließend.