„Entscheidend für eine erfolgreiche Integration von Langzeitarbeitslosen sind passgenaue und flexible Maßnahmen, die dem Einzelnen gerecht werden.“ Das forderte der Präsident des Deutschen Landkreistages anlässlich der Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes im Landkreis Ludwigslust. Vor dem Hintergrund der anstehenden Reform

des arbeitsmarktpolitischen Instrumentenkastens für den Bereich des SGB II (Hartz IV) sei es wichtig, die Entscheidungsspielräume der Jobcenter auszuweiten, um individueller den höchst unterschiedlichen Situationen und Problemen der Hilfebedürftigen gerecht werden zu können.

Im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 sei eine Straffung und Flexibilisierung der Instrumente verabredet worden, was nun vom Bundesarbeitsministerium vorbereitet werde. „Wir unterstützen dieses Vorhaben und erhoffen uns mehr Ermessensspielräume für die Jobcenter. Zwei Drittel der Arbeitslosen sind langzeitarbeitslos und benötigen daher passgenaue Unterstützung, um wieder in das Arbeitsleben zurückzufinden. Hier kann man nicht schematisch agieren, sondern muss sich auf jeden Einzelfall einstellen können. Dafür muss das bestehende Instrumentarium flexibilisiert werden“, so Duppré. Insbesondere bei Betrachtung der erheblichen regionalen Unterschiede beim Hartz IV-Bezug, der in den Bundesländern zwischen 3,8 % (Bayern) und 17,1 % (Berlin) der Einwohner schwanke, müssten flexiblere Möglichkeiten geschaffen werden, um darauf vor Ort angemessen eingehen zu können.

Verbesserungswürdig sei auch die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit: „Bisher ist die Integration in Arbeit, auch wenn der Einzelne seinen Job rasch wieder verliert, das entscheidende Kriterium im Zielsystem. Daraus entstehen häufig formale, kurzatmige und nicht nachhaltige Handlungsansätze. Vorzugswürdig ist stattdessen eine stärkere Orientierung an langfristigen Verbesserungen“, so Duppré.

Maßgeblich für die Reformüberlegungen und deren Ausgestaltung müsse sein, dass zwei Drittel aller Arbeitslosen (SGB III und SGB II) dem SGB II zuzurechnen seien. Mit Blick auf die erwerbsfähigen Leistungsempfänger (4,8 Mio. erwerbsfähige Hilfebedürftige im SGB II, 1 Mio. Arbeitslosengeld I-Empfänger im SGB III) betrage das Übergewicht des SGB II sogar das 83 %, rechnete er vor. „Deshalb darf künftig das SGB II in Bezug auf die Instrumente nicht nur als Folgesystem zum Arbeitslosengeld I ausgestaltet werden, sondern muss die abweichenden und umfangreichen Erfordernisse gesondert berücksichtigen.“

Der DLT-Präsident warnte abschließend vor überzogenen und unrealistischen Erwartungen in Bezug auf ein finanzielles Einsparpotenzial durch diese neue  Reform: „An diese Frage sollte nüchtern herangegangen werden. Sollten sich Effizienzsteigerungen ergeben, ist das durchaus positiv. Wichtiger für den langfristigen Erfolg sind jedoch verlässliche Rahmenbedingungen für die Aufgabenausführung und eine solide mittelfristige Finanzausstattung.“

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