39 Prozent der Eltern von Kindern im Alter bis zu drei Jahren wünschen sich derzeit ein Betreuungsangebot. Bisher werden rund 23 Prozent der Kinder in dieser Altersgruppe in Kindertageseinrichtungen
oder in der Kindertagespflege betreut. Das ergibt der Zweite Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (KiföG), der heute (Mittwoch) vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die Zahlen zeigen, dass eine qualitativ gute und quantitativ ausreichende Kinderbetreuung für Eltern ein zentrales Thema ist. Die meisten Kommunen haben dies erkannt und unternehmen große Anstrengungen, um die nötigen Angebote zu schaffen. Der Bund hat einen Finanzierungsbeitrag von vier Milliarden Euro bereits geleistet. Doch die Finanzierung in den Ländern bleibt zum Teil unklar.
„Der aktuelle Ausbaustand zeigt: Es gibt mehr Betreuungsangebote für unter Dreijährige als in den vergangenen Jahren, aber es gibt längst nicht genug“, sagte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, bei der Vorstellung des KiföG-Berichts in Berlin. „Das große Ziel, 750.000 Betreuungsplätze bis 2013 bereit zu stellen ist erreichbar – allerdings brauchen wir dafür deutlich mehr Dynamik beim Ausbau. Die Länder haben bislang fast ausschließlich Bundesmittel abgerufen. Jetzt sind sie selbst in der Pflicht. Denn wir können es uns nicht leisten, bei der Kinderbetreuung zu sparen“, so Kristina Schröder.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, sagte: „Die Kommunen widmen sich mit ganzer Kraft dem Ausbau der Kinderbetreuung, das belegt der Zuwachs der Betreuungsplätze um 185.000 in den vergangenen vier Jahren. Es ist gut, dass jetzt neue Schätzungen zum Bedarf vorliegen. Wenn bundesweit im Durchschnitt 39 Prozent der Eltern Betreuung wünschen, sind darin jedoch auch erhebliche regionale Unterschiede enthalten – in großen Städten liegt der Bedarf über dieser Marke, teilweise wird dort ein Ausbau für 50 Prozent der unter Dreijährigen für nötig gehalten. Der Rechtsanspruch auf Betreuung, der allen Eltern, die dies wünschen, einen Platz garantiert, ist eine Herkulesaufgabe, die ohne deutlich größere finanzielle Anstrengungen der Länder bis 2013 nicht umzusetzen sein dürfte. Der Bund leistet mit 4 Milliarden Euro einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Betreuung. Nun sind die Länder gefordert, stärker ihren Verpflichtungen nachzukommen und die noch fehlenden Milliardenbeträge aufzubringen – das sind sie sowohl den Eltern als auch den Kommunen schuldig.“
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Hans-Günter Henneke, sagte: „Trotz der Erfolge beim Krippenausbau liegt noch eine große Wegstrecke vor Ländern und Kommunen. Fest steht aber auch: Die Länder sind verpflichtet, Mehrausgaben der Kommunen im Zusammenhang mit dem Krippenausbau zu tragen. Kreise, Städte und Gemeinden dürfen nicht auf Kosten sitzen bleiben, weil die Länder ihrer – verfassungsgerichtlich bereits festgestellten – Finanzierungsverpflichtung nicht nachkommen. Darüber hinaus ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Betreuung ab August 2013 eine erhebliche Herausforderung – auch deshalb, weil es dabei nicht zu qualitativen Abstrichen kommen darf, aber auch die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden müssen. Umso mehr ist es daher erforderlich, dass die Länder alles tun, damit das Ausbauziel erreicht werden kann.“
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg wies darauf hin, dass es bei der Mammutaufgabe des Ausbaus der Kinderbetreuung nicht nur um Quantität, sondern insbesondere auch um Qualität geht: „Kinderbetreuungseinrichtungen sind ein wichtiger Bildungsstandort für die frühkindliche Entwicklung. Wir können deshalb nicht auf Kindergartengebühren bzw. Beiträge verzichten, sondern brauchen das Geld insbesondere auch für die Verbesserung der Qualität. Das ist auch sozial gerechtfertigt, da einkommensschwache Eltern regelmäßig keine Beiträge bezahlen müssen. Vor dem Hintergrund der dramatischen Finanzlage der Kommunen, die auch durch die gute Wirtschaft zwar gemildert aber nicht beseitigt wird, sind wir nicht in der Lage, den Bürgern immer bessere Leistungen zum Nulltarif zu bieten. Wir erwarten von den Ländern, dass sie ihren Kommunen gezielt helfen den Anforderungen der Eltern gerecht werden. Deshalb dürfen die Zuweisungen an die Kommunen nicht gekürzt, sondern müssen erhöht werden.“
Im zweiten KiföG-Bericht zeigen sich weiterhin große Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland: In Ostdeutschland liegt die Betreuungsquote der unter dreijährigen Kinder mit 48,1 Prozent deutlich über dem Niveau in Westdeutschland (17,4 Prozent). In Westdeutschland hat sich allerdings das Angebot an Betreuungsplätzen seit 2006 mehr als verdoppelt (von 8,0 Prozent 2006 auf 17,4 Prozent im Jahr 2010).
Die Ausbaudynamik variiert allerdings von Land zu Land. Dies ergibt eine weitere Studie: Die Zwischenevaluierung des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“, die das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln im Auftrag des Bundesfamilienministeriums auf der Basis von Länderbefragungen erstellt hat. Ergebnis: Erst werden die Bundesmittel aufgebraucht, dann erst werden die Landesmittel eingeplant. Lediglich im Saarland werden gleichzeitig Bundes- und Landesmittel eingesetzt. Ersteres kann sich dann als problematisch erweisen, wenn für die verbleibenden Haushaltsjahre Landesmittel noch nicht fest eingeplant sind und diese beispielsweise vor dem Hintergrund der Schuldenbremse nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden können.
2007 haben sich Bund, Länder und Kommunen auf dem Krippengipfel darauf verständigt, insgesamt 750.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige in einer Kita oder Tagespflege bis 2013 zu schaffen – dies entsprach einer Quote von 35 Prozent auf der Grundlage der damaligen Bevölkerungsprognosen. Durch die demografische Entwicklung bedeuten 750.000 Plätze aus heutiger Sicht, dass sogar rund 38 Prozent der unter Dreijährigen versorgt werden können. Der Bund übernimmt von den ausbaubedingten Mehrkosten von insgesamt 12 Milliarden Euro ein Drittel – 2,15 Milliarden Euro in Form von Investitionskostenzuschüssen und 1,85 Milliarden Euro für die ausbaubedingten zusätzlichen Betriebskosten. Zudem stellt der Bund ab 2014 jährlich 770 Millionen Euro für den laufenden Betrieb bereit.
Weitere Informationen zum KiFöG-Bericht und dem Investitionsprogramm unter www.fruehe-chancen.de und www.bmfsfj.de.