Heute hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz vorgelegt. Hierzu sagte der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Hans Jörg Duppré: „Die Verbesserung der Energieeffizienz ist ein zentrales Element einer erfolgreichen Energiewende und der Schlüssel zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Insofern ist es selbstverständlich, dass der öffentlichen Hand eine Vorbildfunktion zukommt. Dem werden die Landkreise bereits auf vielfältige Weise gerecht. Allerdings dürfen neue Standards etwa zur Sanierung öffentlicher Gebäude die Kommunen nicht überfordern. Insofern lehnen wir eine verbindliche Sanierungsquote von 3 % sowie Vorgaben für den Ankauf und die Anmietung öffentlicher Gebäude entschieden ab.“
Derartige verbindliche Vorgaben würden unverhältnismäßig in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen, weil sie weder einer Kosten-Nutzen-Betrachtung standhielten noch einer Abwägung mit anderen öffentlichen Zwecken und kommunalen Aufgaben. „Die ohnehin knappen Spielräume bei den Kommunalfinanzen dürfen nicht einzig und allein für eine Verbesserung der Energieeffizienz eingesetzt werden. Wir wollen vor allem nicht, dass die hoch gesteckten Klimaschutzziele unsere wichtigen Aufgaben beispielsweise im Sozial- oder Jugendbereich einschränken, weil sie zu viele finanzielle Ressourcen binden.“
Duppré wehrte sich auch gegen die Vorgabe, dass die von der öffentlichen Hand angemieteten oder angekauften Gebäude immer zur besten verfügbaren Energieeffizienzklasse gehören müssten: „Bei der Auswahl eines Gebäudes geht es neben der Energieeffizienz um eine Vielzahl weiterer Aspekte wie Lage, Raumaufteilung, Barrierefreiheit etc. Insofern befürchten wir eine deutliche Beschneidung unserer Handlungsmöglichkeiten, weil für die Landkreise natürlich in erster Linie die Erbringung guter Verwaltungsdienstleistungen für die Bürger im Mittelpunkt stehen.“ Vor diesem Hintergrund müsse man die Reduzierung des Energieverbrauchs mit Augenmaß betrachten und dürfe nicht „Klimaschutz um jeden Preis“ betreiben.
In diesem Zusammenhang verwies Duppré darauf, dass die Landkreise schon heute freiwillig wesentliche Beiträge zur Energieeffizienz beisteuern würden: „Im Zuge üblicher Sanierungsmaßnahmen wird – wo immer dies wirtschaftlich vertretbar ist – der Energieeffizienz Rechnung getragen. So werden Gebäude grundsätzlich nachhaltig errichtet und ein systematisches Energie-Controlling findet statt. Außerdem unterhalten viele Landkreise Energieagenturen zur Beratung von Bürgern, Wirtschaft und Gemeinden.“ Statt verbindlicher Vorgaben sollten daher vielmehr Anreize geschaffen werden, die den Kommunen durch den erleichterten Zugang zu Geldern die Erfüllung ehrgeiziger Energiestandards ermöglichen. „Wir fordern, die Kommunen mit Fördermitteln im Prozess der energetischen Sanierung zu unterstützen. Insbesondere sollte der ab 2019 EU-weit verpflichtende Passivhausstandard seitens der EU-Kommission finanziell gefördert werden“, so Duppré abschließend.