Der Deutsche Landkreistag hat heute die Entwicklung der Hartz IV-Empfängerzahlen im Juni vorgelegt. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede, die bei der SGB II-Umsetzung wie bei der anstehenden Instrumentenreform berücksichtigt werden müssen.
Im Einzelnen ist die aktuelle Entwicklung durch folgende Eckdaten gekennzeichnet:
- Im Juni befanden sich nach den hochgerechneten Daten weiterhin rd. 6,4 Mio. Menschen im Leistungssystem SGB II (Hartz IV).
- Die Hilfebedürftigkeit im SGB II spreizt sich zwischen 3,6 % der Einwohner in Bayern und 17,1 % in Berlin. Die Stadtstaaten weisen insgesamt mit 14,9 % Hilfebedürftigkeit gegenüber den Flächenländern im Westen mit 6,5 % den höchsten Wert auf. Die östlichen Länder liegen mit 11,2 % in der oberen Mitte.
- Gegenüber dem Vormonat Mai ist der Bestand geringfügig um 1,0 % gesunken (Rückgang um rd. 61.000 Leistungsberechtigte).
- Gegenüber dem Vorjahresmonat Juni 2010 liegt ein Rückgang um rd. 5,4 % vor.
- Gegenüber dem Vorjahresmonat Juni 2010 sind die Zahlen in den Stadtstaaten am geringsten (-2,4 %), in den östlichen Flächenländern am stärksten (-7,1 %) zurückgegangen. Der Rückgang in den westlichen Flächenländern betrug immerhin 5,4 % und liegt knapp unter dem Bundesdurchschnitt.
Der Vergleich zum Juni 2006 – fünf Jahre zurück, als das SGB II das unruhige Anfangsjahr hinter sich hatte – zeigt folgende mittelfristige Entwicklung:
- Gegenüber den damals 6,8 Mio. Menschen hat sich bundesweit ein Rückgang um 13,2 % ergeben.
- Die Stadtstaaten haben dabei die Zahl der Hilfebedürftigen im SGB II lediglich um 4,2 %, die Flächenländer im Westen um immerhin 10,7 % und die östlichen Flächenländer sogar um 23,6 % vermindern können.
Quelle: Statistik der BA, Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Juni 2010, Eckwerte der Grundsicherung SGB II, Mai Juni, 2011 und Statistisches Bundesamt 2009, Gemeindeverzeichnis 31.12.2009
Der Deutsche Landkreistag veröffentlicht monatlich – parallel zur Bekanntgabe der Arbeitslosenzahlen der Bundesagentur für Arbeit – die Darstellung der Empfängerzahlen für das SGB II und damit auch für den gesamten Bereich der Langzeitarbeitslosen einschließlich ihrer Familien.