Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen die Stärkung präventiver Maßnahmen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Kinderschutz als richtigen Weg, um frühzeitig Familien zu helfen und bei der Erziehung zu begleiten.

Bessere Prävention muss allerdings nach Auffassung der Kommunen auch finanziell abgesichert sein, um Erfolg zu haben.

„Kinderschutz ist eine herausragende Aufgabe für Kommunen, Länder und den Bund. Vorbeugen ist besser als Wunden zu heilen. Das zeigt die Arbeit der Jugendämter schon lange. Die Angebote der kommunalen Jugendhilfe erfüllen bereits einen Katalog fachlicher Standards. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sind gängige Praxis in den Kommunen“, betonten die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Stephan Articus, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke und Dr. Gerd Landsberg anlässlich der heutigen Anhörung zum Bundeskinderschutzgesetz im Familienausschuss des Bundestages.

Es sei gut, dass der Gesetzentwurf wichtige Erfahrungen aus der Praxis aufgegriffen hat. „Viele Kommunen haben schon bisher sehr gute Erfahrungen mit einem Netzwerk früher Hilfen gemacht. Welche Akteure in dem Netzwerk verantwortungsvoll mitarbeiten können, sollen oder müssen, sollten die Praktiker vor Ort entscheiden. Sonst droht eine Überregulierung“, sagten die Hauptgeschäftsführer.

Wenn der Gesetzgeber, wie geplant, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit neuen Aufgaben betraut sowie die Pflichten der Jugendämter erweitert, seien die Länder in der Pflicht, die Kostenfolgen gemäß dem Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ auszugleichen. „Ein Bundeskinderschutzgesetz ohne verlässliche Kostenregelungen zwischen Bund und Ländern wie auch zwischen den Ländern und den betroffenen Kommunen wird keinen durchschlagenden Erfolg haben können“, so Articus, Henneke und Landsberg.

Beispielsweise seien die sogenannten Familienhebammen durchaus hilfreich für benachteiligte Familien, die dafür vorgesehenen 30 Millionen Euro allerdings nicht ausreichend und zudem auf vier Jahre befristet. Die Kommunen befürchten, dass die Kosten für die Hilfen zur Erziehung durch die im Gesetzentwurf geplanten neuen Standards und Pflichten weiter steigen werden.

Vollkommen unverständlich ist aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände, dass sich das Gesundheitswesen und das Bundesministerium für Gesundheit nicht an dem vorliegenden Referentenentwurf beteiligt haben. „Ärzte und Krankenhäuser sind beim Kinderschutz geborene Partner der Jugendämter. Ohne sie bleibt eine gelungene Kooperation auf örtlicher Ebene dem Zufall oder dem Engagement einzelner Personen überlassen. Will man die Prävention wirklich in den Mittelpunkt stellen, kann dies nur gemeinsam mit der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gelingen, die sich in finanzieller wie fachlicher Hinsicht nicht entziehen darf“, erklärten die Hauptgeschäftsführer. Die kommunalen Spitzenverbände fordern deshalb, dass es weitere Verpflichtungen in anderen Gesetzen geben müsse.

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