Der Deutsche Landkreistag fordert den Bund anlässlich der heutigen Anhörung des Deutschen Bundestages zum Versorgungsstrukturgesetz auf, dem Ärztemangel auf dem Land wirksam entgegenzuwirken.

Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Ärztemangel auf dem Land ist heilbar, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen und insbesondere die Landkreise besser in die Versorgungsplanung einbezogen werden. Ein kraftvolles gemeinsames Agieren fehlt bislang und muss durch das neue Gesetz ermöglicht werden.“

Die deutschen Landkreise sind in vielfältiger Weise in das Gesundheitswesen eingebunden. Sie sind insbesondere Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes, nehmen den Sicherstellungsauftrag für die stationäre medizinische Versorgung wahr und sind Aufgabenträger des Rettungsdienstes. Daher würden sie es nicht tatenlos hinnehmen, wenn sich medizinische Versorgungsprobleme abzeichnen oder bereits realisieren. „Eine qualitativ hochwertige, flächendeckende medizinische Versorgung gehört zu den Grundanliegen der Menschen. Zwar liegt die politische und rechtliche Verantwortung ganz überwiegend bei anderen Akteuren des Gesundheitswesens. Allerdings sehen es die Landkreise als ihre ureigene Aufgabe an, dem berechtigten Anspruch ihrer Bürger auf eine gute Gesundheitsversorgung zur Durchsetzung zu verhelfen.“

„Die Landkreise müssen bei der Gestaltung der medizinischen Versorgungsstrukturen zukünftig eine deutlich aktivere Rolle spielen können als bislang. Hier sind im Regierungsentwurf bereits durch die Stärkung der Länderkompetenzen erste Ansätze vorhanden, die aber noch weiter ausgebaut werden müssen.“ Vor allem müssten die Länder die Landkreise aktiv in entsprechende Gremien mit Sitz und Stimme einbinden, damit dies auch tatsächlich zu Verbesserungen in der Versorgung führen könne. „Dazu bedarf es einer eindeutigen Formulierung im Versorgungsstrukturgesetz des Bundes“, sagte Duppré.

Das neu vorgesehene „Gemeinsame Landesgremium“ sei zwar in diesem Zusammenhang zu begrüßen, müsse aber mit deutlich mehr Einfluss ausgestattet sein. „Die Möglichkeit, Empfehlungen auszusprechen, reicht hierfür nicht aus. Das Gremium muss vielmehr eine richtungweisende Rolle erhalten und bindende Beschlüsse fassen können“, so Duppré. Überdies sei eine frühzeitige Kooperationsverpflichtung zwischen Kassenärztlicher Vereinigung, örtlich vorhandenen Krankenhäusern und den Landkreisen notwendig, um bei bestehenden bzw. drohenden Versorgungsnotlagen die Kassenärztliche Vereinigung wirksam bei der Erfüllung ihres Versorgungsauftrags zu unterstützen.

Insgesamt sei das deutsche Gesundheitswesen trotz seiner Selbstverwaltungstradition weiterhin von einem sehr zentralistischen Ansatz geprägt. „Wenn die Versorgungssituation verbessert werden soll, müssen diese zentralen Elemente zugunsten von dezentralen Ansätzen zurückgefahren werden“, so der DLT-Präsident.

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