Heute hat das Statistische Bundesamt die Daten zu den Sozialhilfeausgaben 2010 veröffentlicht. Danach sind die Ausgaben auf einen neuen Höchststand von 21,7 € netto gestiegen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, nahm dies zum Anlass

, auf die ungebrochene Dynamik der Gesamtausgaben der Landkreise für soziale Leistungen hinzuweisen:  „Eine wesentliche Ursache für die Schieflage der kommunalen Finanzsituation und speziell der Landkreise sind die Ausgaben für soziale Leistungen. Die Landkreise tragen hier die Hauptbelastung. Mittlerweile macht dieser Bereich 70 % bis 80 % der Kreishaushalte aus. Dadurch werden Jahr für Jahr immense Mittel fest gebunden, die für andere wichtige Zukunftsinvestitionen fehlen, sei es im Straßenbau, beim (Um-)Bau und der Unterhaltung von Schulen oder für den Ausbau der Kindertagesbetreuung.“  

Bezogen auf den Bereich der Sozialhilfe würden pro Kopf rechnerisch 266 € (Vorjahr: 255 €) netto in die Sozialhilfe fließen, wobei wie in den Vorjahren der mit Abstand größte Teil der Nettoausgaben (57 %) in die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen aufgewendet würde. „Das ist eine Steigerung um neuerlich 3,9 %!“ Die davon hauptbelasteten Landkreise seien strukturell unterfinanziert und verfügten nicht über die Instrumente, daran etwas zu ändern. „Die maßgeblichen kostenträchtigen Sozialleistungen wie die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Jugendhilfe werden vom Bund bestimmt. Die Folge ist, dass unser Bestand an Kassenkrediten mittlerweile auf 7 Mrd. € und damit mehr als ein Drittel unser Gesamtverschuldung angewachsen ist“, verdeutlichte Henneke.  

Deshalb müsse unbedingt weiter nach einer strukturellen Lösung für eine Konsolidierung der Kreisfinanzen gesucht werden. „Zwar ist die in der Gemeindefinanzkommission verabredete Entlastung der kommunalen Ebene um die Finanzierungslasten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine deutliche Hilfe. Allerdings sind weitere, strukturelle Korrekturen erforderlich. Es ist bedauerlich, dass bislang nicht der Mut aufgebracht wurde, im Bereich der Rechtsetzung und der Standards substanzielle Verbesserungen für die Kommunen zu verankern.“ Dieses Thema müsse daher unbedingt von Bund und Ländern weiterverfolgt werden, so Henneke.

Dabei fordert der Deutsche Landkreistag die Berücksichtigung folgender Punkte:

  • Bundesteilhabegeld als der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vor­gelagerter Nachteilsausgleich des Bundes,
  • Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft,
  • Konzentration der Sozialleistungen auf wirklich Bedürftige, d. h. strengere Anrechnung von Einkommen und Vermögen und stärkere Heranziehung Unterhaltspflichtiger,
  • Stärkung der vorgelagerten Systeme der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung, keine Ausfallbürgschaft der Sozialhilfe.


In der aktuellen Ausgabe von „Der Landkreis“ legt der Deutsche Landkreistag wie in den Vorjahren seinen sog. Kreisfinanzbericht für den Zeitraum 2010/2011 vor. Neben der umfassenden finanzwirtschaftlichen Aufbereitung der Kreisfinanzen beinhaltet der Kreisfinanzbericht u.a. Ausführungen zum kommunalen Finanzausgleich und Belastungsausgleich für übertragene Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung der Landkreise sowie zur Kreisumlage.

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