Anlässlich der heutigen Billigung des Standortkonzeptes für die Bundeswehr durch das Bundeskabinett hat der Deutsche Landkreistag Bund und Länder aufgefordert, die betroffenen Kommunen nicht allein zu lassen, sondern Anpassungsprozesse abzufedern.

Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Die Neuausrichtung der Streitkräfte hat erhebliche Auswirkungen auf die Standortgemeinden und betroffenen Landkreise. Daher müssen Bund und Länder alles unternehmen, um strukturelle Anpassungen und Konversionsprozesse zu erleichtern. Konkret fordern wir, den Fördermitteleinsatz insbesondere im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW) sowie der Städtebauförderung zu erhöhen. Darüber hinaus haben die betroffenen Kommunen ein Interesse daran, dass ihnen Militärareale zeitnah und zu vertretbaren Bedingungen überlassen werden.“

Für den ländlichen Raum sei das Vorhandensein von Bundeswehrstandorten nach wie vor ein wichtiger Anker der wirtschaftlichen Entwicklung und des Arbeitsplatzangebotes, von dem letztlich die Zukunft eines Gebietes entscheidend mit bestimmt werde, so Duppré weiter. „Die Bundeswehr ist im ländlichen Raum ein besonderer Haltepunkt, der Infrastrukturen auslastet und Abwanderung entgegenwirkt. Daher ist der Deutsche Landkreistag dafür eingetreten, vor allem Standorte in strukturschwachen und demografisch problematischen Gebieten zu schonen.“ In wirtschaftlich starken, demografisch stabilen Gebieten könnten dagegen Standortverkleinerungen bzw. -schließungen sehr viel besser bewältigt werden.

„Vor diesem Hintergrund müssen wir leider zur Kenntnis nehmen, dass die Schließungen auch den ländlichen Raum empfindlich treffen. Umso wichtiger ist es daher, die nun folgenden Anpassungsprozesse möglichst standort- und kommunalfreundlich zu gestalten.“ Hierzu gehöre auch die Prüfung, ob militärische Liegenschaften in Abhängigkeit von z.B. dem Grad der Belastung oder dem Alter in ländlichen Gegenden durchaus auch unterhalb des Marktpreises an die Kommunen abgegeben werden können. „Vor allem die Planung der Anschlussnutzung von Liegenschaften sowie das Abfangen der Auswirkungen bzgl. Arbeitsplätzen und Unternehmen im Wege der allgemeinen Entwicklungsplanung, Wirtschafts- oder Tourismusförderung bereiten oft schon deshalb Schwierigkeiten, weil freie kommunale Haushaltsmittel kaum mehr zur Verfügung stehen und die Wirtschaftsstruktur in vielen Fällen nur schwach entwickelt ist.“

Für Anpassungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Rahmen der Konversion von Militärliegenschaften seien daher die GRW und die Städtebauförderung von großer Bedeutung. „Mit der derzeitigen Mittelausstattung, die zudem Jahr für Jahr weiter reduziert wird, kann diese zusätzliche Aufgabe nicht bewältigt werden. Soweit Konversionsstandorte in den GRW-Fördergebieten liegen, sollte dieses Instrument daher finanziell um ein Sonderprogramm Konversion erweitert werden.“ Dies ermöglichte Investitionen der gewerblichen Wirtschaft zur Schaffung neuer bzw. zur Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze als auch Investitionen in den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur u. a. zur Erschließung von Gewerbeparks und zur Wiederherrichtung brachliegender Flächen. Darüber hinaus sei die Städtebauförderung von großer Bedeutung, deren Einsatz letztlich die Konversionslasten mindere.

„Der Deutsche Landkreistag ist davon überzeugt, dass es unbedingt notwendig ist, den betroffenen Kommunen echte Unterstützung zu gewähren“, so Duppré.

Interview mit DLT-Beigeordnetem Dr. Ruge zum Stationierungskonzept im Deutschlandfunk, 26.10.2011



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