Nach dem heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Novellierung des Abfallwirtschaftsrechts wirbt der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré, für den erzielten Kompromiss. „Die Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind mit der gefundenen Lösung

zufrieden und haben an deren Erarbeitung maßgeblich mitgearbeitet. Wir appellieren daher an die Länder, diesem Kompromiss im Bundesrat zuzustimmen.“

Laut Duppré handelt es sich um einen für die Landkreise zufriedenstellenden Kompromiss zum Ausgleich der Interessen von Kommunen und gewerblicher Abfallwirtschaft. „Mit den Veränderungen wird das ‚Rosinenpicken‘ privater Firmen zu Lasten der öffentlich-rechtlichen Entsorger und der Gebührenzahler deutlich erschwert. Es liegt in der Natur von Kompromissen, dass sich jede Seite im Sinne eines tragfähigen Interessenausgleichs bewegen muss. Vor diesem Hintergrund hätte sich die kommunale Seite zwar noch weitergehende Einschränkungsmöglichkeiten gewerblicher Sammlungen gewünscht. Dies war aber letztlich nicht vollumfänglich durchsetzbar.“

Mitte Oktober sei in mehreren Verhandlungsrunden zwischen dem Bundesumweltminister und den kommunalen Spitzenverbänden eine Kompromisslösung erarbeitet worden, die vollständig in den Gesetzentwurf eingeflossen sei. „Nunmehr ist der Bundesrat am Zug, wobei zu hoffen ist, dass er die Kompromisserzielung ebenfalls respektiert und so ein langwieriges Vermittlungsverfahren vermieden werden kann“, sagte Duppré abschließend.

Einzelheiten sind in einem Beitrag von DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke zusammengefasst, der in der November-Ausgabe von „Der Landkreis“ veröffentlicht wird.

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