Die deutschen Kommunen unterstützen das Ziel der Europäischen Union, den Ausstoß von Treibhausgasen weitgehend zu reduzieren und so den Klimaschutz voranzutreiben. Die von der EU-Kommission im Rahmen der EU-Effizienzrichtlinie geplante verbindliche Vorgabe, jährlich 3 Prozent der öffentlichen Gebäude
energetisch zu sanieren, stößt allerdings beim Deutschen Städtetag und beim Deutschen Landkreistag auf Ablehnung. Im Anschluss an eine gemeinsame Sitzung der Präsidien der beiden Verbände in Brüssel, an der auch EU-Energiekommissar Günther Oettinger teilnahm, forderten Städtetag und Landkreistag stattdessen flexible Regelungen auf nationalstaatlicher Ebene, um das Klimaschutzziel erreichen zu können.
„Wir begrüßen das Engagement der Europäischen Kommission für einen wirksameren Klimaschutz. Die Städte und Landkreise engagieren sich seit Jahren mit vielfältigen Maßnahmen beim Klimaschutz und sind bereit, dieses Engagement weiter auszubauen“, erklärten die Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Petra Roth (Frankfurt am Main) und der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) heute in Brüssel: „Die im Entwurf für die EU-Effizienzrichtlinie vorgesehene feste Sanierungsquote ist für die Kommunen aber nicht akzeptabel: Eine solche Quote würde viele Kommunen finanziell überfordern und dringend erforderliche Investitionen in anderen Handlungsfeldern unmöglich machen.“ Daran änderten auch Voten aus dem EU-Parlament nichts, die Quote auf 2,5 Prozent zu reduzieren.
Die Kommunalverbände wiesen darauf hin, dass die meisten Kommunen angesichts der hohen Zahl öffentlicher Gebäude ihre Budgets für die energetische Gebäudesanierung um ein Vielfaches anheben müssten, um die 3 Prozent-Quote erfüllen zu können. Dadurch würde eine verbindliche Sanierungsquote die in den Kommunen vorhandenen Mittel für Bauinvestitionen zu einem großen Teil binden. „Eine starre Vorgabe zur energetischen Gebäudesanierung würde dazu führen, dass Investitionen etwa für den Umbau von Schulen für den Ganztagsbetrieb, für den Ausbau der Kinderbetreuung oder in die Verkehrsinfrastruktur aufgeschoben oder gestrichen werden müssten“, erklärten Roth und Duppré.
Das im sogenannten Energiefahrplan 2050 der EU-Kommission formulierte Ziel, den CO2-Ausstoß in Europa weitestgehend zu reduzieren, kann nach Auffassung des Städtetages und des Landkreistages nur durch ein europaweit abgestimmtes Handeln erreicht werden, bei dem vorhandene Fördermittel stärker als bisher für die Verbesserung von Energieeffizienz und Energieeinsparung eingesetzt werden. Die Kommunalverbände betonten, beim Umbau des europäischen Energiesystems müssten neben ökologischen Zielen auch die sozialen Folgen der Maßnahmen und ihre Konsequenzen für die Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit berücksichtigt werden.
Reform des öffentlichen Vergabewesens: Dienstleistungskonzessionen nicht dem Vergaberecht unterwerfen
Ein weiteres Schwerpunktthema der gemeinsamen Präsidiumssitzung des Deutschen Städtetages und des Deutschen Landkreistages waren die auf EU-Ebene geplanten Reformen des öffentlichen Vergabewesens. Die Kommunen und ihre Unternehmen sind die mit Abstand größten öffentlichen Auftraggeber in Deutschland. Die Absicht der Kommission, das Vergaberecht zu vereinfachen und zu flexibilisieren, sei zu begrüßen, erklärten Roth und Duppré.
Die derzeit vorliegenden Reformvorschläge der Kommission werden nach Ansicht des Deutschen Städtetages und des Deutschen Landkreistages diesem Ziel jedoch in weiten Teilen nicht gerecht. Angesichts ihres Umfangs und ihrer Komplexität leisteten die drei vorliegenden Richtlinienentwürfe keinen Beitrag zur Vereinfachung und Entbürokratisierung. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag kritisierten das Vorhaben der EU-Kommission, künftig auch die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen dem europäischen Vergaberecht zu unterwerfen.
„EU-Regelungen für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen sind ebenso wie zusätzliche Vergaberegeln für die interkommunale Zusammenarbeit nicht erforderlich. Sie sind im Gegenteil kontraproduktiv und würden den kommunalen Handlungsspielraum einschränken. Die Entwürfe enthalten Regelungen, die eindeutig in die Organisationshoheit der Mitgliedstaaten fallen. Hier muss sich die EU zurückhalten“, sagten Städtetags-Vizepräsidentin Roth und Landkreistags-Präsident Duppré.
Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag machten deutlich, dass Dienstleistungskonzessionen, bei denen Kommunen Leistungen von Dritten erbringen lassen, viele Bereiche der Daseinsvorsorge berühren – zum Beispiel Wasserversorgung, Rettungs- und Gesundheitsdienstleistungen und den öffentlichen Personennahverkehr. Die europaweit zu beachtenden wesentlichen Grundsätze für Dienstleistungskonzessionen seien für alle öffentlichen Auftraggeber bereits vom Europäischen Gerichtshof definiert worden.