Der Deutsche Landkreistag hat anlässlich seiner Sitzung im sächsischen Vogtlandkreis auf die Finanzsituation der kommunalen Krankenhäuser aufmerksam gemacht. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré kritisierte

die für 2011 vorgenommene Kürzung der Finanzmittel für die Krankenhäuser, die einem tatsächlich nicht entstandenen Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenwirken sollte. „Stattdessen haben die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr einen Überschuss in Milliardenhöhe erzielt. Darin sehen wir einen krassen Widerspruch!“ Die knapp 400 Krankenhäuser in Trägerschaft der Landkreise, die zumeist die Grundversorgung ihrer Bevölkerung mit stationären medizinischen Diensten sicherstellten, seien dringend auf eine verbesserte Finanzausstattung angewiesen.

Die von den Koalitionsfraktionen beabsichtigten Verbesserungen der Krankenhausfinanzierung reichten nicht aus, teilweise führten sie zu einer erheblichen Verschärfung der wirtschaftlichen Perspektiven über das Jahr 2012 hinaus. Insbesondere seien die vom Deutschen Bundestag in der letzten Woche beschlossenen Maßnahmen in Höhe von insgesamt 280 Mio. Euro nicht ausreichend, die Folgen der Tarifabschlüsse zu kompensieren: „Die Belastungen der Krankenhäuser liegen um das Dreifache höher, so dass durch diese zusätzlichen Kosten aufgrund der Tarifsteigerung für viele Häuser eine existenzielle Bedrohung besteht“, sagte Duppré. „Wir fordern daher den vollen Ausgleich der Tarifsteigerung!“

Weiterhin sei erforderlich, den krankenhausspezifischen Orientierungswert zügig umzusetzen und ihn anstelle der derzeitigen Grundlohnbindung zum Maßstab für die Zuteilung von Finanzmitteln zu machen. Duppré: „Wir wenden uns aber entschieden dagegen, dass nunmehr die bisherige Grundlohnrate als Obergrenze für die Verhandlungen nur unwesentlich nach oben erweitert werden soll. Dadurch besteht die begründete Gefahr, dass es letztlich zu überhaupt keiner finanziellen Verbesserung für die Krankenhäuser kommt.“

Schließlich sei die Fortschreibung von Mehrleistungsabschlägen problematisch, auch wenn sie nunmehr vorläufig bis 2014 zeitlich begrenzt ist. „Hierdurch wird das Risiko für das steigende Krankheitsrisiko der Bevölkerung auf die Krankenhäuser verlagert.“ Bei der ambulanten medizinischen Versorgung sei es mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz gelungen, dass die Krankenkassen dieses Morbiditätsrisiko trügen. Nun wolle man bei der stationären Versorgung den entgegengesetzten Schritt gehen, wofür kein sachlicher Grund bestehe, so Duppré abschließend.

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