Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat sich heute im sächsischen Vogtlandkreis u.a. mit den Auswirkungen des europäischen Fiskalpaktes auf die Kommunen beschäftigt. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré stellte fest,

es bestünden erhebliche Risiken, dass die Länder Lasten auf die Kommunen abwälzen. Er begrüßte deshalb die Diskussionsbereitschaft des Bundes, über kommunale Entlastungen zu reden. „Dadurch sinkt der Druck auf die Länderhaushalte deutlich und erleichtert es ihnen, den Kommunen ihre verfassungsrechtlich zugesagte angemessene Finanzausstattung zukommen zu lassen. Zudem würden sich in den Ländern, in denen im Wesentlichen die Landkreise die Hauptlasten dieser Sozialleistung tragen, auch direkte kommunale Entlastungen ergeben, die dringend gebraucht werden.“

„Es besteht die Chance, einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Abmilderung der kommunalen Finanznot zu leisten. Daher unterstützen wir diesen Ansatz voll und ganz, wünschen uns aber, als Hauptbetroffene einbezogen zu werden“, so Duppré.

Darüber hinaus bedürfe es aber vor allem grundlegender struktureller Korrekturen, um Einnahmen und Ausgaben besser aufeinander abzustimmen. „Seit langem wachsen die – vor allem durch den Bund im sozialen Bereich veranlassten – Ausgaben der Landkreise, während ihre Einnahmen nahezu unverändert bleiben. Darin besteht das Grundproblem, das angegangen werden muss!“

Der DLT-Präsident fordert deshalb eine Mitwirkung des Deutschen Landkreistages im Stabilitätsrat, der aufgrund des Fiskalpaktes auch über dessen innerstaatliche Umsetzung und die entsprechenden Verschuldungsregeln wache. „Anderenfalls befürchten wir, dass Bund und Länder Geschäfte zu unseren Lasten machen. Mit einem Sitz im Beirat des Stabilitätsrates wollen wir uns keinesfalls abspeisen lassen, weil dort letztlich nichts entschieden wird“, so Duppré.

Damit zusammen hinge außerdem die Forderung der Landkreise, im Zuge der Umsetzung des Fiskalpakts nicht Gefahr zu laufen, dass die Länder ihre – dann umso weniger erlaubte – Verschuldung auf die Kommunen zu verlagern. „Die Kommunen müssen unbedingt in die entstehenden verfassungsrechtlichen Verschuldungsregelungen der Länder mit aufgenommen werden, so dass nicht das jeweilige Land seine Verschuldung an die Kommunen – z.B. durch Verlagerung von Aufgaben – ‚wegdrücken‘ kann.“

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