Der Deutsche Landkreistag begrüßt die gestrige Einigung von Bund und Ländern zum Fiskalpakt, weil dadurch die Kommunen erheblich finanziell entlastet werden sollen. Er gibt allerdings zu bedenken, dass gerade im Zusammenhang mit

den geplanten Entlastungen bei der Eingliederungshilfe für Behinderte diese unbedingt den Kommunen und nicht den Ländern zugutekommen müssen. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „In den Ländern, in denen im Wesentlichen die Landkreise die Hauptlasten dieser Sozialleistung tragen, werden direkte kommunale Entlastungen dringend gebraucht.“

Duppré kommentierte weiter: „Das gestrige Verhandlungsergebnis birgt die große Chance für die Kommunen, dass nunmehr die Voraussetzungen geschaffen werden, einen großen Schritt zur Konsolidierung der kommunalen Finanzen zu erreichen.“ Erst heute gab das Statistische Bundesamt bekannt, dass die Verschuldung der Städte, Landkreise und Gemeinden zum 31.3.2012 um 4,7 % (+ 6 Mrd. Euro) auf 133,1 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen sei. „Vor dem Hintergrund der nach wie vor schlechten Finanzlage der Kommunen sind die Verhandlungsergebnisse grundsätzlich sehr zu begrüßen.“

Wichtig sei vor allem, dass bei der Umsetzung des Ergebnisses zur Schaffung eines Bundesteilhabegeldes für behinderte Menschen, das für den Beginn der nächsten Wahlperiode vorgesehen ist, die Kommunen entlastet würden. „Wir erwarten, dass dieses neue Leistungsgesetz die bisherige Eingliederungshilfe dauerhaft entlastet, für die die Kommunen jährlich ca. 13 Mrd. Euro aufwenden. Es muss sichergestellt werden, dass die Entlastungen bei den Kommunen und nicht bei einzelnen Ländern ankommen. Dies ist wegen der unterschiedlichen Aufgabenträgerschaft derzeit nicht in allen Ländern gewährleistet“, stellte Duppré fest.

Des Weiteren begrüßte der DLT-Präsident, dass der Bund zugesagt habe, einmalig die Investitionskosten für weitere 30.000 Krippenplätze zu tragen und sich an den laufenden Betriebskosten zusätzlich mit 75 Mio. Euro jährlich zu beteiligen. „Dadurch wird auf den seit dem Krippengipfel 2007 gewachsenen Bedarf angemessen reagiert, so dass der Ausbau weiter wirksam vorangetrieben werden kann.“ Zudem sei die Verhandlungsbereitschaft des Bundes über die weitere Finanzierung von Vorhaben des Nahverkehrs zu begrüßen, die für die kommunale Verkehrsinfrastruktur von besonderer Bedeutung sei.

Angesichts des raschen Aufwuchses der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sei es aus kommunaler Sicht schließlich zu begrüßen, dass die Abrechnung der ab 2014 vom Bund komplett zu übernehmenden Lasten zeitnäher erfolgt. „Dieses zeitliche Vorziehen erspart den Kreisen und Städten dauerhaft erhebliche Aufwendungen für Zinsen, die nunmehr für andere kommunale Aufgaben verwendet werden können“, so Duppré abschließend.

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