„Die Landkreise werden das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Leistungen für Asylbewerber selbstverständlich umsetzen. Die Mehrkosten belaufen sich auf bis zu 130 Mio. € jährlich. Schon bislang tragen

die Landkreise  und Städte 60 % der Kosten allein, da die Kostenerstattung durch die Länder nicht ausreichend ist. Dies darf sich nicht weiter verschärfen, die Länder stehen hier im Obligo für ihre Kommunen,“ so fasste es der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré, zusammen. „Zugleich müssen die Asylverfahren weiter beschleunigt werden, damit die betroffenen Menschen zügig Klarheit über ihre Zukunft erhalten!“ Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelsätze für Asylbewerber auf Hartz IV-Niveau angehoben werden müssen. In der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht den Deutschen Landkreistag nach den finanziellen Folgen gefragt.

Zum Jahresende 2010 erhielten 130.300 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das sind 7,5 % mehr als im Vorjahr. Insgesamt werden rund 815 Mio. € für diese Sozialleistung aufgewendet, wobei die Landkreise und kreisfreien Städte knapp eine halbe Milliarde tragen, nämlich 489 Mio. €. Die von den Ländern in der Regel ausgereichten Kostenerstattungspauschalen decken bundesdurchschnittlich lediglich 40 % der Kosten.

„Seit 2008 beobachten wir wieder einen Anstieg bei den Empfängerzahlen und daher auch bei den Kosten“, erläuterte Duppré. „Wenn nun nach dem Karlsruher Urteil - jenseits der vorrangigen Versorgung mit Sachleistungen - die monatliche Geldleistung für einen alleinstehenden Asylbewerber von derzeit 225 € auf 336 € erhöht werden muss, ist die Steigerung beträchtlich. Die finanziellen Folgen belaufen sich je nach Altersstufe auf 100 bis 130 Mio. € jährlich. Allerdings erhalten Asylbewerber und geduldete Ausländer nach vier Jahren heute schon den Hartz IV-Satz (insgesamt 33.200 Personen). Nun stehen die Länder in der Pflicht, diese Kostensteigerung den Landkreisen und kreisfreien Städten zu erstatten“, forderte er. „Zugleich muss für alle Beteiligten, insbesondere die betroffenen Asylsuchenden, möglichst schnell Klarheit über den Aufenthaltsstatus geschaffen werden.“

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