Die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI haben beschlossen, einen Expertenstandard zum Thema „Erhaltung und Förderung der Mobilität von Pflegebedürftigen“  entwickeln zu lassen.

Viele kranke und pflegebedürftige Menschen können sich nicht oder nur stark eingeschränkt bewegen. Mobil zu sein, trägt aber für Pflegebedürftige entscheidend zur Gesundheit und Lebensqualität bei. Die Möglichkeiten für Pflegekräfte, darauf positiv Einfluss zu nehmen, sind vielfältig. Daher haben sich die Vertragspartner entschlossen, die Entwicklung des ersten Expertenstandards nach § 113a SGB XI diesem Themenbereich zu widmen. Damit wird der Weg eröffnet, sich gezielt der Situation in Pflegeeinrichtungen zuzuwenden und neben den fachlichen Anforderungen sowohl den Wirkungsgrad als auch die finanziellen Folgewirkungen zu berücksichtigen.

Ab Februar 2013 soll ein entsprechender Auftrag an ein pflegewissenschaftliches Institut vergeben werden. Dieses soll bis Anfang 2014 den Expertenstandard entwerfen. Der vorgelegte Entwurf wird dann im Rahmen einer Fachkonferenz der Fachöffentlichkeit vorgestellt und diskutiert. Bevor der Expertenstandard für alle Pflegeeinrichtungen verpflichtend eingeführt wird, ist vorgesehen, ihn zunächst  im Rahmen eines Modellprojektes zu testen.

Im Vorfeld zu der Entscheidung für den Expertenstandard haben die Vertragspartner die im Gesetz genannten Institutionen (z. B. Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen, unabhängige Sachverständige, Verbände der Pflegeberufe) um Themenvorschläge für Expertenstandards gebeten. Dieser Bitte sind 18 Institutionen bzw. Personen gefolgt, insgesamt lagen 57 Themenvorschläge vor, neun Themenbereiche wurden mehrfach genannt. Bei der Auswahl eines geeigneten Themas wurde externer pflegewissenschaftlicher Sachverstand hinzugezogen. Der Entscheidung für das Thema „Mobilität“ waren intensive Beratungen der Vertragspartner vorausgegangen.

Hintergrund:
Expertenstandards sind wissenschaftlich fundierte Instrumente, die zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege beitragen. Sie zeigen Pflegekräften auf Grundlage pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und pflegepraktischer Erfahrungen Handlungskorridore z. B. bei der Risikoeinschätzung oder den zu ergreifenden Maßnahmen auf. Erfahrungen mit Expertenstandards haben gezeigt, dass sie entscheidend zur Systematisierung der Pflegepraxis in den stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten beitragen.

Vertragsparteien nach § 113a SGB XI:
GKV-Spitzenverband, Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V., Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V., Deutscher Caritasverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz e. V., Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V., Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband e. V., Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V., Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V., Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e. V., Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Bundesverband e. V., Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe

Gemeinsame Pressemitteilung von:
GKV-Spitzenverband
Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene

Ansprechpartnerin:
Dr. Irene Vorholz, Tel. 030/590097-341, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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