Vor dem Hintergrund der heute vorgelegten Daten des Statistischen Bundesamtes zur Betreuungssituation für unter dreijährige Kinder hat der Deutsche Landkreistag den voranschreitenden Ausbau gelobt, gleichzeitig aber

davor gewarnt, politisch gesetzte Zielzahlen mit dem vor Ort tatsächlich bestehenden Bedarf an Krippenplätzen gleichzusetzen. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Nach den heute vorgelegten kreisscharfen Zahlen gab es zum 1.3.2012 ca. 558.000 Krippen- und Tagespflegeplätze, was einem Anteil von 27,6 % aller Kinder unter drei Jahren entspricht. Besonders erfreulich ist, dass viele westdeutsche Landkreise ihre Betreuungsquoten im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessern konnten.“ Er kritisierte allerdings die mit Blick auf den Rechtsanspruch ab 1.8.2013 kursierende Zahl von 220.000 noch fehlenden Plätzen als auf Annahmen basierende politische Zielmarke: „Wie sich in den einzelnen Kommunen der Bedarf tatsächlich darstellt, steht auf einem anderen Blatt. Daher führt der Deutsche Landkreistag derzeit eine Umfrage bei allen Landkreisen durch, um einen flächendeckenden Überblick über die Bedarfsplanungen zu erhalten.“

291 Landkreise seien bis auf einzelne Gemeinden flächendeckend örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und damit für die Bedarfsplanungen zum Kitaausbau verantwortlich. „Dieser Verantwortung stellen wir uns ohne Wenn und Aber, obwohl wir zugeben müssen, uns den Rechtsanspruch zu diesem frühen Zeitpunkt nicht gewünscht zu haben, sondern ihn kritisch sehen. Die Bedarfsplanungen berücksichtigen diese Situation und es wird versucht, gemeinsam mit den Gemeinden zu Lösungen zu kommen, die auf pragmatische Weise den Eltern die Gewähr dafür bieten, die gewünschte Betreuung zu erhalten“, erläuterte Duppré.

Er sagte weiter, dass der Deutsche Landkreistag derzeit eine Umfrage bei allen Landkreisen durchführe, um den tatsächlich bundesweit bestehenden Bedarf zum 1.8.2013 zu ermitteln. Die Ergebnisse würden im Januar vorliegen. „Die heute vorgelegten aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes erfassen zwar für jeden Landkreis den aktuellen Ausbaustand, geben aber keine Auskunft über den tatsächlichen Bedarf vor Ort. Zudem bieten punktuelle bundesweite Umfragen bei den Eltern keine geeignete Grundlage für eine verlässliche Bedarfsplanung.“

Neben einer belastbaren Datengrundlage bedürfe es aber auch geeigneter Übergangsmechanismen, die ein pragmatisches Agieren der Kommunen ab dem 1.8.2013 ermöglichen. „Letztlich weiß niemand ganz genau, was auf uns zukommt, weil es sich um eine individuelle Entscheidung der Eltern handelt, ihr Kind betreuen zu lassen oder nicht. Daher ist es nötig, den Jugendhilfeträgern vor Inkrafttreten des Anspruchs auf Krippenbetreuung mit Übergangsregelungen bei den Standards entgegen zu kommen. Dabei geht es nicht um eine dauerhafte Qualitätsabsenkung, sondern die Gestaltung eines anspruchsvollen Übergangs.“ Beispielsweise könnten Gruppengrößen, räumliche Anforderungen und auch personelle Forderungen für einen gewissen Zeitraum gelockert werden. „Es gilt, dass die Länder, die die Betriebserlaubnisse für Kindergärten und Krippen erteilen, frühzeitig entsprechendes Verhalten signalisieren.“

„Außerdem werden die Landkreise alles in ihrer Macht stehende tun, um dem Wunsch der Eltern auf eine Betreuung zu entsprechen, sei es auch im Wege pragmatischer Lösungen im Einzelfall. So kommen beispielsweise Nachbarn als anerkannte Betreuungspersonen für eine Übergangszeit in Betracht“, so der DLT-Präsident abschließend.

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